Urkunden
ÖSTERREICH
Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Urkunden unterschieden werden:
- den öffentlichen und
- den öffentlich beglaubigten
Öffentliche Urkunden sind Urkunden,
- die von der dazu befugten österreichischen Behörde in der vorgeschriebenen Form errichtet werden
- die von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Urkundsperson (NotarInnen, ZivilingenieurInnen, ArchtektInnen, IngenieurkonsulentInnen) innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet werden
- die durch andere gesetzliche Vorschriften als öffentliche Urkunden erklärt werden (bzw. ausländische öffentliche Urkunden)
Hinweis: Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.
Öffentlich beglaubigte Urkunden
- sind Privaturkunden, bei denen Gericht oder NotarIn bestätigen, dass sie von dem/der AusstellerIn unterschrieben worden sind.
Durch die Beglaubigung der Unterschrift gelten sie als öffentliche Urkunden und haben die Vermutung der Echtheit der Unterschrift für sich ("qualifizierte Echtheitsvermutung").
