Strafregister
Das Strafregister ist ein von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Antragstellung:
Strafregisterbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt. Sie können bei jeder zuständigen Behörde (im Inland: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister, im Ausland: konsularische Vertretungen Österreichs) beantragt werden.
Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zum Zwecke der Identitätsfeststellung zu erfolgen, es sei denn die persönliche Anwesenheit stellt für den Antragsteller eine unzumutbare Härte dar (Krankheit, Entfernung des Wohnortes, Gebrechlichkeit). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsformular von einem Notar, einem Gericht der Gemeinde oder einer anderen offiziellen Behörde beglaubigt und mit einer Kopie des Reisepasses oder Personlaausweises an die Botschaft übermittelt werden.
Die Strafregisterbescheinigung kann dem Antragsteller selbst oder einer von diesem bevollmächtigten Person ausgefolgt werden.
Vorzulegende Dokumente:
- Antragsformular
- amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Die Konsulargebühr gem. Tarifpost 5(1)2 KGG ist in CHF (Gegenwert von EUR 42,--) zum jeweiligen Wechselkurs der Botschaft) bei Antragstellung in bar zu entrichten oder auf nachstehendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: OESTERREICHISCHE BOTSCHAFT, 3005 BERN
Bankinstitut: PostFinance
Konto-Nummer: 30-2364-2
IBAN: CH23 0900 0000 3000 2364 2
BIC: POFICHBEXXX

- Buergerkarte 01
Die Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist.
Strafregisterauszug in der Schweiz:
Ein Auszug aus dem Strafregister kann entweder online oder auf jedem Postamt bestellt werden.
Bundesamt für Justiz - Strafregister
(März 2012)
