Meldewesen
Anmeldung
Personen, die sich in der Schweiz niederlassen, müssen sich innerhalb von acht Tagen (jedenfalls vor der Arbeitsaufnahme) bei ihrer Wohngemeinde anmelden.
In der Regel werden die Dokumente von der Gemeinde an die zuständige kantonale Behörde, welche das Gesuch bearbeitet und die entsprechende Aufenthaltsbewilligung ausstellt, weitergeleitet.
Adressänderung
Adressänderungen sind persönlich, schriftlich oder per Internet innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Meldungen über einen Wegzug ins Ausland müssen - frühestens 3 Wochen vor dem Wegzug - persönlich oder schriftlich unter Beilage des Ausländerausweises erfolgen.
