Ausforschung
Österreich
Nach geltender Rechtsssprechung ist der Hauptwohnsitz ein öffentliches Datum.
D.h. jedermann darf den Hauptwohnsitz eines anderen in Erfahrung bringen.
Das kostenpflichtige Ansuchen um Erteilung einer Meldeauskunft kann in Wien beim Meldeservice des zuständigen Magistratischen Beziksamtes und in den Bundesländern beim Meldeservice des zuständigen Gemeindeamtes eingebracht werden.
Schweiz
Das dafür zuständige Amt ist die sogenannte "Einwohnerkontrolle" der jeweiligen Gemeinde. Gemäss Datenschutzgesetz vom 1. Januar 1995 dürfen Adress- und Personenauskünfte nur auf schriftliche Anfrage hin beantwortet werden. Die Kosten für diese Auskünfte sind - je nach Art und Umfang der beantragten Information - unterschiedlich.
(März 2011)
