Pension
Österreich
Für die Ermittlung etwaiger in Österreich erworbener Pensionsansprüche sind folgende Informationen wichtig:
- der österreichische Sozialversicherungsträger, bei dem die Beiträge seinerzeit einbezahlt worden sind. Informationen dazu gibt es auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung
- die damalige österreichische Sozialversicherungsnummer.
Schweiz
Ausländische StaatsbürgerInnen haben - sofern sie in der Schweiz wohnen - bei den schweizer Sozialversicherungen die gleichen Rechte und Pflichten wie Schweizerinnen und Schweizer. ÖsterreicherInnen können sich die in der Schweiz erworbene AHV-Rente nach der Rückkehr nach Österreich auch in Österreich ausbezahlen lassen. Bei einer nachträglichen Ermittlung der Höhe der AHV-Rente ist folgendes zu beachten: Die Schweiz hat 26 Kantone und jeder dieser 26 Kantone verfügt über eine eigene Ausgleichskasse, die Pensionsauszahlungen durchführt. Darüber hinaus gibt es noch zwei Ausgleichskassen des Bundes und über 80 sogenannte Verbandsausgleichskassen, die ebenfalls Pensionsauszahlungen tätigen. Um Angaben über Pensionsauszahlung erhalten zu können, muss(!) der ehemalige Wohnort/Kanton der betreffenden Person in der Schweiz bekannt sein. Mit dieser Wohnsitzinformation kann dann – wenn möglich unter Angabe der AHV-Nummer - schriftlich an die betreffende kantonale Ausgleichskasse herangetreten werden.
Schweizer Sozialversicherungen
(März 2011)
