Notfall
Bei Notfällen wie Unfall, Verbrechen, Diebstahl, Dokumentenverlust, finanzielle Notlage, Todesfall oder Verhaftung stehen Ihnen die konsularischen Vertretungen gerne nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die konsularischen Vertretungen über keine Exekutivgewalt verfügen, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen können. Weiters können sich die konsularischen Vertretungen nicht in laufende Verfahren einmengen, sie achten allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.
Kontakte:
Österreichische Botschaft Bern
Kirchenfeldstrasse 77/79
3000 Bern 6
Tel. 0041 31 356 52 52
Fax: 0041 31 351 56 64
E-Mail: bern-ob(at)bmeia.gv.at
Dienstzeiten:
Montag: 8:30 - 17:00
Dienstag: 8:30 - 16:30
Mittwoch: 8:30 - 16:30
Donnerstag: 8:30 - 16:30
Freitag: 8:30 - 16:00
Bereitschaftsdienst der Österreichischen Botschaft: (aktiv nach Dienstschluss) 0041 (0)79/598-33-53
Bereitschaftsdienst des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
1014 Wien
Tel. 0043/501150-4411
Tel. 0043/501150-3326
Bürgerservice:
Tel. 0043/501150-3518
Tel. 0043/501150-4411
Fax: 0043/501159-245
E-Mail: abtiv5(at)bmeia.gv.at
Österreichische Vertretungen in der Schweiz
Die Konsularischen Vertretungen Österreichs in der Schweiz und das Team der Rechts- und Konsularsektion des Außenministeriums (Sektion IV) sind bemüht, ÖsterreicherInnen in Notsituationen rasch und effizient zu beraten bzw. zu unterstützen.
Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des Empfangsstaates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Die konsularischen Vertretungen verfügen über keine Exekutivgewalt und können somit Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen.
Bereitschaftsdienst der Botschaft
Die österreichische Botschaft Bern hat außerhalb der Amtsstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, wo Sie unter der oben erwähnten Mobilnummer (+41) 079 / 598 33 53 mit einer/m Mitarbeiter/in der Botschaft Kontakt aufnehmen können.
Bürgerservice in Wien
In Notfällen können Sie außerdem das Bürgerservice und den Bereitschaftsdienst des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien rund um die Uhr unter der ebenfalls oben erwähnten Telefonnummer +43/50 11 50 - 4411 (innerhalb Österreichs: 050 11 50 - 4411) erreichen.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax)
- Wer ist betroffen (Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und -ort)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich?
Betreuung durch Automobilklubs:
Im Krankheitsfall und bei Unfällen können Sie gegebenenfalls auch auf das Serviceangebot Ihres Automobilklubs zurückgreifen.
Finanzielle Notlage:
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie sich über Western Union innerhalb kürzester Zeit Geld in die Schweiz transferieren lassen. Angehörige oder Freunde können in Österreich bei einem Postamt oder an jedem größeren Bahnhof einen Betrag für Sie gegen Entrichtung einer Gebühr für den Transfer einzahlen. Der Absender erhält eine Codenummer, die an die Person in Geldnot mitgeteilt wird. Mit diesem Code und einem Ausweis kann das Geld in der Schweiz bei den meisten Poststellen oder Bahnhöfen abgeholt werden.
Der Geldtransfer über Western Union ist weltweit möglich, sei es in bar oder ab Konto, mit oder ohne Kreditkarte, oder direkt übers Internet. Weitere Information (in englischer Sprache) erhalten Sie unter:
Western Union
Wenn bei Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine direkte Bank- oder Postüberweisung (z.B. Western Union ) nicht möglich ist kann
- durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto
- durch Angehörige, Freunde oder den Arbeitgeber des in Notlage geratenen österreichischen Staatsbürgers beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien ein Depot errichtet werden, wobei die Vertretungsbehörde den Kontakt herstellt.
Diese Serviceeinrichtung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ist eine Notfallseinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung etwa für Urlaubsverlängerung, Weiterreise, Einkäufe etc. beansprucht werden kann.
