Lebensbestätigungen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.Die Lebensbestätigungen sind in der Regel halbjährlich oder jährlich dem Pensionsversicherungsträger vorzulegen.
Grundsätzlich muss die Person, deren Leben bestätigt werden soll, persönlich bei der nächstgelegenen konsularischen Vertretung vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen.
Falls die persönliche Anwesenheit aufgrund der Entfernung zur konsularischen Vertretung mit beträchtlichen Kosten und Zeitverlust verbunden wäre, kann die Bestätigung (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) auch von einem öffentlichen Notar bzw. von der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde vorgenommen werden.
Ist die Person bettlägerig und kann sich deshalb nicht persönlich zu einer konsularischen Vertretung, der Gemeindeverwaltung oder zum Notar begeben, empfiehlt es sich, die Lebensbestätigung gemeinsam mit einem entsprechenden ärztlichen Attest an die örtlich zuständige österreichische konsularische Vertretung zu senden. Es besteht in derartigen Fällen auch die Möglichkeit eines Besuches durch einen Mitarbeiter der Botschaft zwecks Vornahme der Bestätigung.
Lebensbestätigungen, die für Pensionszwecke ausgestellt werden, sind konsulargebührenfrei.
