Fonds zur Unterstützung von Auslandsösterreichern
Für die Betreuung in Not geratener AuslandsösterreicherInnen wurde im Jahre 1967 per Gesetz der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet (BGBl. Nr. 381/1967 in der Fassung von BGBl. Nr. 294/1981). Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland verfolgt den Zweck, österreichischen StaatsbürgerInnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not einmalige oder periodische Zuwendungen zu gewähren.
Der Fonds wird je zur Hälfte vom Außenministerium und den neun Bundesländern subventioniert.
Sozial bedürftige österreichische StaatsbürgerInnen im Ausland haben die Möglichkeit, beim Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland eine Unterstützung zu beantragen.
Im Antrag ist insbesondere die vorübergehende bzw. andauernde materielle Notlage glaubwürdig darzulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Den Antrag auf Unterstützung können Sie im Wege der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde in der Schweiz einbringen.
Weitere Informationen zum AÖF finden Sie hier.
Antragsformular Deutsch / Französisch / Englisch
(März 2012)
