Reisepässe für Minderjährige:
ACHTUNG: Besteht bereits eine Miteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen die Miteintragung aus dem Reisepass. Dazu ist der betreffende Reisepass des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin vorzulegen.
Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren (Kinderreisepässe)
Ein Kinderreisepass kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretungsbefugnis für das Kind besitzt. Ein diesbezüglicher Nachweis (z. B. Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichen Kindern, Obsorgebefugnis in Scheidungsfällen, usw.) ist - zusätzlich zu den generell erforderlichen Dokumenten (siehe "Passausstellung") - bei der Antragstellung vorzulegen. Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als 4 Wochen: für Eltern(teil) und Kind vorzulegen.
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden!
Die Unterschrift am Antragsformular ist ab dem 10. Lebensjahr vom Kind selbst zu leisten (bei jüngeren Kindern ist dies optional).
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen:
für Kinder ab Geburt bis 2 Jahre: zwei Jahre
für Kinder von 2 bis 12 Jahren: fünf Jahre
Kinderpässe werden seit 15.06.2009 nur noch mit Chip ausgestellt.
Die Konsulargebühren betragen:
Kinderreisepass unter 12 Jahren: EUR 30,-- (Gegenwert in Landeswährung
-gem. TP 6 (2) KGG 1992- zum jeweilis gültigen Wechselkurs
der Botschaft)
Reisepass ab dem 12. Lebensjahr: EUR 70,-- (Gegenwert in Landeswährung
-gem. TP 6 (1) KGG 1992- zum jeweils gültigen Wechselkurs
der Botschaft)
---50 % Zuschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeiten der Botschaft---
Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt und erstmalig ausgestellt werden, sind ab 01.01.2008 von den Gebühren befreit (BGBl. 62/2008 vom 07.05.2008).
Die oben angeführte Konsulargebühr ist bei der Antragstellung bar in Landeswährung CHF zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: OESTERREICHISCHE BOTSCHAFT, 3005 BERN
Bankinstitut: PostFinance
Konto-Nummer: 30-2364-2
IBAN: CH23 0900 0000 3000 2364 2
BIC: POFICHBEXXX
Auch ein Reisepass für Kinder ab zwölf Jahren kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretungsbefugnis für den/die Minderjährige/n inne hat. Ein diesbezüglicher Nachweis (z. B. Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichen Kindern, Obsorgebefugnis in Scheidungsfällen usw.) ist - zusätzlich zu den generell erforderlichen Dokumenten (siehe "Passausstellung") - bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Unterschrift am Antragsformular ist vom Minderjährigen selbst zu leisten.
Wegfall der Kindermiteintraung:
Miteintragungenvon Minderjährigen in den Reisepass eines Elternteiles oder einer Person, der deren Pflege und Erziehung zusteht, sind seit 15.06.2009 nicht mehr möglich. Es gilt - zum Schutz von Kindern - das Prinzip "Eine Person - Pass".
(Stand: Juli 2010)
