Änderungen und Ergänzungen in Reisepässen
Eintragung akademischer Grade in Reisepässen
Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (auch postsekundär) ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses Titels in öffentlichen Urkunden zu verlangen. Folgende Dokumente sind im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Eidesstattliche Erklärung: ausgefüllt und unterschrieben. bisheriger Reisepass,
- Verleihungsurkunde bzw. Bescheid über den akademischen Grad; gegebenenfalls Nachweis der Anerkennung (Nostrifizierung) eines ausländischen akademischen Grades in Österreich
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
Wohnsitzbescheinigung von der zuständigen Schweizer Meldebehörde, mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit, die nicht älter als vier Wochen ist, oder Ausländerausweis Konsulargebühr im Gegenwert von € 29,- in Landeswährung CHF gemäß TP 6 (3) Konsulargebührengesetz (KGG) ist in bar bei Antragstellung zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: OESTERREICHISCHE BOTSCHAFT, 3005 BERN
Bankinstitut: PostFinance
Konto-Nummer: 30-2364-2
IBAN: CH23 0900 0000 3000 2364 2
BIC: POFICHBEXXX
- Genauere Informationen siehe Enic Naric Austria
Achtung: Die Botschaft übernimmt keine Haftung bei Verlust von Dokumenten auf dem Postweg.
Einzutragende akademische Grade: (Liste der Länder)
Österreich
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finland
Frankreich
Griechenland
Heiliger Stuhl
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechsiche Republik
Ungarn
Vereinigstes Königreich
Zypern
(März 2011)
