Passwesen und Personalausweise
Eine Person mit Hauptwohnsitz in der Schweiz kann die Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses oder Personalausweises nicht nur bei der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen, sondern auch bei einer geographisch zum Hauptwohnsitz näher gelegenen sachlich zuständigen Vertretungsbehörde (z. B. ÖGK Mailand) oder bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Abgabe von Fingerabdrücken für Personen ab 12 Jahren obligatorisch!
Zur Bearbeitung des Antrages sind nachstehende Dokumente und Unterlagen
im Original (+ je 1 Kopie) vorzulegen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (Eheschein/Auszug aus dem Eheregister) -kein Familienbüchlein- und/oder Scheidungsurteil
Gültiger Ausländerausweis und Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
Reisepass
1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate) lt. EU-Passbildkriterien
Eidesstattliche Erklärung (bei Minderjährigen auch des österr. Elternteils)
Alle Unterlagen sind persönlich an der Botschaft einzureichen.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr (außer an österreichischen Feiertagen)
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden!
Gebühren:
Gegenwert von EUR 70,00 in Landeswährung CHF zum jeweils gültigen Wechselkurs der Botschaft in bar bei Antragstellung zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: OESTERREICHISCHE BOTSCHAFT, 3005 BERN
Bankinstitut: PostFinance
Konto-Nummer: 30-2364-2
IBAN: CH23 0900 0000 3000 2364 2
BIC: POFICHBEXXX
Aktuelle Reisepassinformationen und -formulare
(Stand: August 2011)
U S A - R e i s e n
Mit einem Reisepass, der einmal als verloren/gestohlen gemeldet wurde, ist auch nach Rückruf der Verlust-/Diebstahlsmeldung keine reguläre Einreise in die USA mehr möglich. Es muss dann ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Anmerkung: ein als gestohlen/verloren gemeldeter Reisepass wird auch nicht für die Ausstellung eines Visums für die USA akzeptiert.
Inhaber von Notreisepässen benötigen ein Visum für die Einreise in die USA:
In bestimmten Notsituationen - insbesondere bei gesundheitlichen oder familiären Notfällen – besteht die Möglichkeit für einen österreichischen Notpassinhaber, bei der für den Aufenthaltsort zuständigen und zur Ausstellung eines Visums berechtigen US-Vertretungsbehörde ein Visum zu beantragen (Voraussetzungen u. a.: Vereinbarung eines Interviewtermins; Kostenpunkt EUR 107,42.- (Stand 03.06.2009); Bearbeitungsdauer: mindestens 2 Werktage)
Es darf darauf hingewiesen werden, dass für Amtshandlungen, deren Vornahme außerhalb der regulären Dienstzeiten erforderlich wird, ein Zuschlag von 50 % auf die jeweils zur Anwendung kommende Konsulargebühr eingehoben wird.
Die Honorar(general)konsulate sind befugt, zusätzlich zu den üblichen Konsulargebühren einen pauschalierten Auslagenersatz einzuheben:
- Abnahme von biometrischen Daten (Fingerabdrücken) EUR 30,00
für einen Reisepass (Gegenwert in CHF)
- Entgegennahme eines Antrages auf Ausstellung EUR 15,00
eines Personalausweisen (Gegenwert in CHF)
(Für die Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung eines Kinderpasses (ohne biometrische Daten) ist dzt. kein entsprechender Auslagenersatz für die Honorar(general)konsulate vorgesehen.
