Vormundschaft und Adoption
Österreich
Vormundschaft/ Obsorge
Das minderjährige Kind kann bei gemeinsamer Obsorge von jedem Elternteil allein vertreten werden.
Bei alleiniger Obsorge eines Elternteils ist dieser obsorgeberechtigte Elternteil dazu verpflichtet, den anderen über Änderungen im Leben des gemeinsamen Kindes zu unterrichten. Für mehr Information klicken sie bitte auf nachfolgenden Link.
Adoption
Falls Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich mit einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt auf! Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.
Falls Sie ein Kind adoptieren möchten, sind bestimmte Vorgangsweisen einzuhalten.
Eine im Ausland (d.h. nicht in Österreich) erfolgte rechtswirksame Adoption bedarf keiner ausdrücklichen Anerkennung im Inland. Eine allgemeine Bestätigung, dass eine im Ausland erfolgte Adoption für den österreichischen Rechtsbereich wirksam ist, wird jedenfalls nicht erstellt, d.h. eine im Ausland abgeschlossene Adoption wird im Inland nicht förmlich anerkannt.
A c h t u n g:
Die Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes wird durch die Adoption nicht berührt!
Durch die Adoption erwirbt das Adoptivkind nicht automatisch die Österreichische Staatsbürgerschaft!
Nach rechtskräftig erfolgter Adoption haben die minderjährigen + ledigen Kinder einen Rechtsanspruch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Eine Antragstellung beim Amt der zuständigen Landesregierung ist erforderlich!
Ein Adoptivkind eines/einer österreichischen StaatsbürgerIn genießt zwar in Österreich Niederlassungsfreiheit, vor der Einreise eines im Ausland adoptierten Kindes ist es trotzdem erforderlich, ein Visum D bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland zu beantragen.
Für mehr Information klicken sie bitte auf nachfolgenden Link.
Schweiz
Das schweizerische Zivilgesetzbuch legt die Voraussetzungen der Adoption in der Schweiz fest. Vom Bund anerkannte Stellen wirken als Vermittlungsinstanz zwischen den Adoptiveltern und den adoptierten Kindern. Sie kümmern sich insbesondere um die praktische und juristische Seite einer Adoption, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Zentralen Behörden.
Adoption - Schweiz
