Ehefähigkeitszeugnis
Österreich
Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schliessen können. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung sechs Monate lang gültig. Sie bekommen dieses Zeugnis beim nächstgelegenen Standesamtsverband oder beim Magistrat.
Schweiz
Um die Ehe schliessen zu können, müssen die Brautleute die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen, die für die Eheschliessung erfüllt sein müssen ·
- Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr vollendet haben;
- sie dürfen nicht bereits verheiratet sein;
- bevormundete Personen brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters;
das Gesetz verbietet die Eheschliessung zwischen (Halb-)Geschwistern oder mit den Eltern (leibliche Eltern oder Adoptiveltern) oder Grosseltern, wie auch zwischen einer Person und dem Kind des Ehegatten (selbst wenn die Ehe für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist).
Formalitäten als Vorbereitung der Eheschliessung
Wenn sie die Ehevoraussetzungen erfüllen, können die Brautleute die notwendigen Formalitäten erledigen und die erforderlichen Dokumente dem zuständigen Zivilstandsamt unterbreiten.
