Haustiere
- Einfuhr von Haustieren in die EU
- Reisen mit Haustieren innerhalb der EU
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit.
Achtung: Für die legale Einfuhr von Haustieren in die Europäischen Union muss ein Einfuhrdokument gemäss § 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorliegen. Für die legale Wiederausfuhr von Haustieren aus der Europäischen Union muss ein Wiederausfuhrdokument gemäss § 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorliegen.
Auf der Homepage des eidgenössischen Bundesamtes für Veterinärwesen finden Sie alle relevanten Informationen zur Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr von Schweizer Tieren nach Aufenthalten im Ausland (Ferien, Arbeitsaufenthalt).
Merkblatt "Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtierausweis)"
