Aufenthaltstitel
Schweizer BürgerInnen:
Aufgrund eines bilateralen Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Österreich können SchweizerbürgerInnen in Österreich ohne Visum einreisen und sich ohne Aufenthaltserlaubnis niederlassen.
Zu beachten ist allerdings das in Österreich geltende "Meldegesetz", das dazu verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen beim Meldeservice des zuständigen Gemeindeamtes anzumelden.
Seit dem 1. Juni 2004 kommen SchweizerInnen und ihre Familienangehörigen in den Genuss der EU-Freizügigkeit, sind daher vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen und benötigen keine wie auch immer geartete Arbeitsgenehmigung mehr.
Information für Drittstaatsangehörige
Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen in der Regel vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus gestellt werden. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Einreise mit einem Visum C (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Reisevisum) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Achtung:
Nach sichtvermerksfreier Einreise kann der Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels jedoch auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich gestellt werden.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf dem Online-Amtshelfer Help-Amtshelfer: Aufenthaltstitel sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
(Juli 2011)
