Au Pair
Aufgrund eines bilateralen Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Österreich können SchweizerbürgerInnen in Österreich ohne Visum einreisen und sich ohne Aufenthaltserlaubnis niederlassen.
Zu beachten ist allerdings das in Österreich geltende Meldegesetz, das dazu verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen beim Meldeservice des zuständigen Gemeindeamtes anzumelden.
Seit dem 1. Juni 2004 kommen SchweizerInnen und ihre Familienangehörigen in den Genuss der EU-Freizügigkeit, sind daher vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen und benötigen keine wie auch immer geartete Arbeitsgenehmigung mehr.
siehe auch
