Mehrwertsteuer Rückvergütung
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können bei der Ausreise die Rückerstattung der bei Einkäufen in Österreich zunächst entrichteten Mehrwertsteuer beantragen.
Dazu müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Rechungsbetrag muss Euro 75.00 übersteigen
- Der im Reisepass eingetragene Wohnort muss außerhalb der EU liegen.
- Die gekauften und originalverpackten Güter müssen zusammen mit dem persönlichen Gepäck innerhalb von drei Monaten ab Kauf ausgeführt werden.
- Der Käufer weist die Ausfuhr des Gegenstandes gegenüber dem Verkäufer nach.
- Der Nachweis erfolgt durch Rücksendung des vom Verkäufer ausgestellten Formblatts Lager Nr. U-34 bzw. U-34-1 oder der Rechnung versehen mit einer Bestätigung der Ausgangszollstelle (d. i. die letzte Zollstelle vor Verlassen der EU), an den Verkäufer.
Eine nachträgliche Bestätigung wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. An manchen Grenzübergängen sind private Clearingstellen eingerichtet, die gegen Entgelt die Rückvergütung für Sie abwickeln.
