Drogen
ACHTUNG:
Bei den klassischen Suchtgiften ist grundsätzlich jede Form des Erwerbs, des Besitzes, der Weitergabe sowie der Erzeugung, der Einfuhr und der Ausfuhr unter Strafandrohung verboten.
Die Höhe der Strafe hängt u.a. von der Menge des Suchtgifte ab, die man erwirbt, besitzt, weitergibt, erzeugt, einführt oder ausführt.
Wer von der Polizei - auch bei geringsten Mengen - erwischt wird, muss in jedem Fall mit einer Anzeige rechnen.
Als klassische Suchtgifte gelten: Cannabis, Kokain, Opiate, Stimulantien (Speed, Ecstasy, Designer-Drogen) und Halluzinogene (LSD).
