Abgabenfreie Waren
Folgende Waren, die Sie in Ihrem Reisegepäck zu Ihrem Eigenbedarf oder als Geschenk einführen, sind abgabenfrei (Ausnahmen bei Einfuhren aus dem Samnauntal und im Grenzverkehr):
Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)
- 200 Stück Zigaretten oder
- 100 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
- 50 Stück Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)
- 1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit mehr als 22 % vol., unvergällter Ethylalkohol ab 80 % vol. oder
- 2 Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder ähnliche Getränke bis zu 22 % vol.; Schaumweine, Likörweine oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und zusätzlich
- 2 Liter nicht schäumende Weine
Parfums 50 Gramm
Toilettewasser 0,25 Liter
Arzneimittel in der Ihrem Reisebedarf entsprechenden Menge
Andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 € Mehrere Reisende dürfen ihre Freigrenzen nicht zusammenrechnen, es ist daher z. B. nicht möglich, eine Ware im Wert von 350 € zu zweit abgabenfrei einzuführen. Sie können diese Befreiungen einmal pro Kalendertag in Anspruch nehmen.
Für Details zur Einfuhr von Gold, Goldbarren und Goldmünzen, Tee und Kaffee sowie Tabakwaren aus dem Samnauntal beachten Sie die Informationen gemäss Zoll-Info- Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen.
