Allgemeine Zollvorschriften für Österreich
Beim Passieren des Zolls müssen Sie folgende Waren deklarieren, d. h. eine Zollanmeldung abgeben:
- nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren,
- außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, Parfums, Toilettewasser, Kaffee, Tee, Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen,
- Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen.
