Nostrifizierung
Österreich
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das mit Studienangelegenheiten befasste Organ bzw. eines Fachhochschul-Studienganges duch das Fachhochschulkollegium.
Innerhalb der EU bzw. des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unnmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Auskünfte über allgemeine Fragen der Nostrifizierung erteilt ENIC Naric Austria
Schweiz
Achtung: Reifeprüfungszeugnis
Es gibt auf Bundesebene keine Möglichkeit, ausländische Maturitätsabschlüsse anzuerkennen (auch nicht für die Berufsausübung).
Inhaber eines ausländischen Reifezeugnisses, die an einer Schweizer Universität ein Studium aufnehmen wollen, wenden sich direkt an die Hochschule ihrer Wahl.
Achtung: akademischer Abschluss
Es gibt in der Schweiz keine nationale Gesetzgebung, welche die Feststellung von akademischen Äquivalenzen einheitlich regelt!
Der Grund dafür ist, dass die kantonalen Hochschulen im Rahmen der kantonalen Gesetzgebungen und die beiden ETHs im Rahmen des ETH-Gesetzes in der Frage der Anerkennung ausländischer akademischer Abshlüsse weitgehend autonom sind.
Das Swiss ENIC verfügt nicht über ein gesetzlich abgestütztes Mandat, auf dessen Basis offizielle Anerkennungsempfehlungen ausgestellt werden könnten. Sollten Sie eine unverbindliche Anerkennungsempfehlung für ein ausländisches akademisches Abschlussdiplom benötigen, wenden Sie sich bitte an Swiss ENIC
