Ratgeber Neu: Aufhebung der Visapflicht für Transitreisen (Schweizer Ausweis B oder C)
Die Österreichische Botschaft Bern teilt Folgendes mit:
Mit 10. Juli 2006 wird die Visapflicht für Transitreisen (Zeit der Durchfahrt bis max. 5 Tage) durch Schengen-Mitgliedstaaten für folgende Personen aufgehoben:
- in der Schweiz ständig lebende Nicht - EU/EWR-Angehörige (Drittstaatsangehörige) mit
- Schweizer Ausländerausweis B oder C.
In allen anderen Fällen (Aufenthaltsvisum C) bleibt wie bisher die Visapflicht für Drittstaatsangehörige erhalten.
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Konsularische Hinweise aus aktuellem Anlass: wird ständig aktualisiert.
