Die Bilateralen I und II
Bilaterale Beziehungen
Europäische Union-Schweiz
Die engen bilateralen Beziehungen EU-Schweiz stützen sich auf die beiden Pfeiler bilaterale Verträge und autonomer Nachvollzug der Schweiz und definieren sich interessensorientiert. Der Schweizer Bundesrat hat erklärt, dass der bisherige „bilaterale Weg“ für die CH aus heutiger Sicht die beste Option ist. Die Frage eines EU-Beitritts wird hingegen als eine von mehreren Optionen dargestellt.
1972 wurde ein Freihandelsabkommen für Industrieprodukte abgeschlossen. Seit der Ablehnung des Beitritts zum EWR in einer Volksabstimmung 1992 wurden eine Reihe von bilateralen Abkommen (sog. Bilateralen I und II: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Forschung, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, Media, Bildung/Berufsbildung/Jugend, Ruhegehälter) abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommens steht die Ausdehnung auf Rom und BG an.
Verhandlungen über eine Stromabkommen und über ein Landwirtschaftsabkommen, einer Teilnahme an diversen EU-Vorhaben (Galileo, Gesundheitsbehörde, Eurojust, Ziviles Krisenmanagement, Emissionshandel) stehen im Raum. Die Schweiz leistet einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten (1 Mrd. CHF / 5 Jahren) in der erweiterten EU. Ein Dialog in der Frage gewisser kantonaler Steuern/Beihilfen wurde initiiert.
