Zollbehandlung von Waren in der Europäischen Union (einschl. PKW)
Seit dem 1. Jänner 1995, 00:00 Uhr, sind das EU-Zoll- und Aussenwirtschaftsrecht sowie alle mit dem EU-Beitritt in Kraft tretenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden. Das bedeutet, dass für Waren aus dem freien Verkehr der Unionsstaaten einschließlich der neueren Mitgliedstaaten (Österreich, Schweden und Finnland) innerhalb des Binnenmarktes keine Zollabfertigung und grundsätzlich auch keine Zollkontrolle stattfindet.
Es können daher den Richtmengen entsprechende Waren, die in der EU gekauft wurden, ohne zollamtliche Überwachung nach Österreich eingeführt werden.
Auch bei der Einfuhr von PKWs im Rahmen der Übersiedlung in einen anderen EU-Staat findet keine zollamtliche Abfertigung statt.
Bezüglich der anläßlich der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in Österreich zu entrichtenden Normverbrauchsabgabe (NoVA) müßte sich der/die Übersiedelnde an sein Wohnsitzfinanzamt in Österreich wenden.
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