Studieren an österreichischen Universitäten: EuGH-Urteil betreffend Zugangsbeschränkungen für EU-Ausländer, Hotline für StudienbewerberInnen
Mit seinem Urteil vom 7. Juli 2005 hat der EuGH festgestellt, dass die österreichische Regelung über den Zugang zum Hochschul- und Universitätsstudium gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art. 12 EGV) und die Bestimmungen des EG-Vertrags über die berufliche Bildung (Art. 149 und 150 EGV) verstößt. Das österreichische Parlament hat eine entsprechende Novellierung des Universitätsgesetzes als Übergangslösung beschlossen.
Für einige Studienfächer werden künftig Zulassungsbeschränkungen gelten; letztere werden von den Universitäten selbst bestimmt. Bei detaillierten Anfragen bietet die Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und dessen wochentags zwischen 9 und 16 Uhr besetzte Hotline (+43 (0)800 311 650) genaue Information.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
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