Wahlrecht für Auslandsösterreicher
Österreichische Staatsbürger können, auch wenn ihr Hauptwohnsitz im Ausland liegt, an Bundespräsidenten- und Nationalratswahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament, sowie an bundesweiten Volksabstimmungen und Volksbefragungen in Österreich teilnehmen, und sich aktiv an der politischen Willensbildung in Österreich beteiligen.
