Ausstellung eines Reisepasses
Es werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können daher nur persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft eingebracht werden.
Diese persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Online-Terminreservierung (siehe auch untenstehend) möglich.
Bei der Beantragung des Reisepasses sind nachfolgend aufgelistete Dokumente im Original vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses vollständig ausgefüllt (auch die Spalten "beizubringende Nachweise")
- Personenstandserklärung (Formular Personenstandserklärung)
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde)
- zutreffendenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, zutreffendenfalls Scheidungsurteil
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Nachweis akademischer Grade, falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird
- Erweiterte deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit und des Familienstandes, der nicht älter als vier Wochen ist.
- Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und ausgefüllte Verlusterklärung und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35 x 45 mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise (siehe Information zu neuen Passbildkriterien)
- Die Gebühr ist bei persönlicher Antragstellung in bar oder per EC-Karte (nur an der Botschaft in Berlin möglich) zu entrichten und beträgt € 70,00 für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß TP 6 (1) Konsulargebührengesetz (KGG). Bei Antragstellung an einem Honorarkonsulat wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 30,00 in bar für Abnahme von Fingerabdrücken eingehoben.
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Eine Terminreservierung können Sie hier online unter Terminreservierung vornehmen. Bitte reservieren Sie pro einzureichendem Antrag einen eigenen Termin! Bei der Terminreservierung geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer bekannt, damit bei einer eventuellen Terminverschiebung direkt mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.
Anträge, die auf dem Postwege eintreffen, können leider nicht bearbeitet werden. Alle bislang ausgestellten österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig. Eine Miteintragung eines Kindes in den Reisepass ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit: Ca. 3 - 4 Wochen für die Ausstellung eines Reisepasses
Österreichische Botschaft, Stauffenbergstrasse 1, 10785 Berlin
Tel: (030) 2693428-0 Fax: (030) 229 05 67 E-Mail: berlin-ka(at)bmeia.gv.at
