Reisepässe für Minderjährige
Für Minderjährige werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Datenträger (Chip) ausgestellt, wobei ab dem 12. Lebensjahr die Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt werden.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Anwesenheit des Minderjährigen nach vorheriger Online-Terminreservierung (siehe untenstehend) eingebracht werden.
Die Gültigkeitsdauer des Passes richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre, vom 2. bis zum 12. Lebensjahr 5 Jahre sowie ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre.
Persönliche Antragstellung:
a) Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre):
Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter im Beisein des unmündigen Minderjährigen
b) Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahre):
Die Antragstellung kann durch den Minderjährigen selbst erfolgen; die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss entweder persönlich vor Ort oder durch eine beglaubigte schriftliche Zustimmungserklärung erfolgen.
Nachfolgend aufgelistete Dokumente sind im Original vorzulegen:
- Reisepassantrag f. Minderjährige vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise").
- Personenstandserklärung betreffend das minderjährige Kind
- Personenstandserklärung betreffend den österreichischen Elternteil
- Erklärung des Erziehungsberechtigten falls noch kein Lichtbildausweis vorhanden ist
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde)
- Falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung, zutreffendenfalls Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- Erweiterte deutsche Meldebescheinigung des Kindes sowie des österreichischen Elternteils (nicht älter als 4 Wochen), mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
- Falls zutreffend: Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und Verlusterklärung und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine polizeiliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35x45mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise (siehe Information zu neuen Passbildkriterien)
- Die Gebühr ist bei persönlicher Antragstellung in bar oder per EC-Karte (nur an der Botschaft in Berlin möglich) zu entrichten und beträgt € 70,00 (fü Kinder über 12 Jahren) bzw. € 30,00 (für Kinder unter 12 Jahren) gemäß TP 6 (1 bzw. 2) Konsulargebührengesetz (KGG).
Konsulargebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind vor dem zweiten Lebensjahr.
Falls der/die Minderjährige/n bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen. Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist. Anträge, die auf dem Postwege eintreffen, können leider nicht bearbeitet werden. Alle bislang ausgestellten österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig -eine Verlängerung ist nicht möglich.
Eine Terminreservierung können Sie hier online unter Terminreservierung vornehmen. Bitte reservieren Sie pro einzureichendem Antrag einen Termin! Bei der Terminreservierung geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer bekannt, damit bei einer allfälligen Terminverschiebung direkt mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Österreichische Botschaft, Stauffenbergstrasse 1, 10785 Berlin
Tel: (030) 2693428-0 Fax: (030) 229 05 67 E-Mail: berlin-ka(at)bmeia.gv.at
