Notreisepass
Die österreichischen Berufsvertretungsbehörden (Botschaften, Generalkonsulate) im Ausland haben in dringenden Fällen die Befugnis, Reisepässe für bestimmte Anlassfälle, sogenannte Notreisepässe, auszustellen.
Der Notpass wird für bestimmte Anlassfälle ausgestellt und ist nur für einen bestimmten eingeschränkten Zeitraum gültig. Die maximale Gültigkeit eines Notpasses beträgt 1 Jahr. Der cremeweiße Notpass wird ohne Chip ausgestellt.
Beispiele für Anlassfälle sind:
- Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass (z.B. Sie haben Ihren Reisepass zu Hause vergessen).
- Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines neuen, gewöhnlichen Reisepasses nicht aus.
- Sie benötigen den Reisepass für die Rückreise nach Österreich (z.B. weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde).
- Die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände ist aufgrund einer Verletzung vorübergehend nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. die Genehmigung der Einreise an weitere Voraussetzungen (Visum) knüpfen (z.B. USA und Türkei). Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Es wird Ihnen dringend empfohlen, vor Antritt Ihrer Reise die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu beachten.
Seit 1. Juli 2009 ist die Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: Die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit 107,42 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen. Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA sind, sondern auch wenn ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt wird.
Bei Reisen in die Türkei ist die Erteilung eines Visums in einen Notpass direkt an der Grenze nicht möglich. InhaberInnen österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an einer türkischen Vertretungsbehörde beantragen. Es ist damit zu rechnen, dass zumindest bei den türkischen Vertretungsbehörden die Ausstellung des Visums 2 - 3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.
Ziehen Sie aufgrund der Bearbeitungszeit für ein eventuelles Visum auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses in Österreich in Betracht. Im Ausland ist die Ausstellung eines Expresspasses derzeit nicht möglich.
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personenstandserklärung (Für Minderjährige bitte die Erklärung mit den Angaben des österreichischen Elternteils sowie die Personenstandserklärung für Minderjährige ausfüllen.)
- Nachweis eines dringenden Grundes (z.B. Flugticket, Hotelbestätigung, Verlust- oder Diebstahlanzeige) mit Angabe des Reiseziels und der Reisedauer
- Glaubhaftmachung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Ein noch vorhandener Identitätsausweis (Personalausweis, Führerschein) oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge oder Glaubhaftmachung der Identität
- Ein biometrisches Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate
Kosten
Die Gebühr ist bei persönlicher Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten:
- 76,00 Euro für die Ausstellung eines Notpasses gemäß TP 6 (1) Konsulargebührengesetz (KGG),
- 30,00 Euro für die Ausstellung eines Notpasses gemäß TP 6 (2) KGG für Minderjährige.
Der Notpass wird in der Regel nach einer kurzen Wartezeit sofort ausgefolgt.
