Änderung/Ergänzung von Reisepässen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen betreffend Namensänderung, Eintragung akademischer Grade und Miteintragung von Kindern in österreichischen Reisepässen.
Namensänderung
In EU-Reisepässen sind keine nachträglichen Namensänderungen möglich; in diesen Fällen ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
Eintragung akademischer Grade oder Standesbezeichnung Ingenieur
Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (auch postsekundär) ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses Titels in öffentlichen Urkunden zu verlangen. Die Eintragung in öffentliche Urkunden ist jedoch auf akademische Grade beschränkt, die von Institutionen eines EU- oder EWR-Staates, eines Staates mit EU-Beitrittsstatus oder der Schweiz verliehen wurden.
Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Bitte reservieren Sie pro Antrag und Antragsteller einen eigenen Termin. Bei der Terminreservierung geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer bekannt, damit bei einer eventuellen Terminverschiebung mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann. Zwecks Terminvereinbarung kann die Konsularabteilung auch unter der Rufnummer 030 26934280 kontaktiert werden.
Zur Gewährleistung einer kurzen Bearbeitungsdauer sind die nachfolgend aufgelisteten Dokumente im Original notwendig:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Personenstandserklärung (Formular)
- Reisepass
- Erweiterte deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit und des Familienstandes, die nicht älter als vier Wochen ist
- Verleihungsurkunde bzw. Bescheid über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung; gegebenenfalls Nachweis der Anerkennung (Nostrifizierung) eines ausländischen akademischen Grades in Österreich
- Die Gebühr ist bei persönlicher Antragstellung in bar oder per EC-Karte (nur an der Botschaft in Berlin möglich) zu entrichten und beträgt € 29,00 für die Änderung/Ergänzung eines Reisepasses gemäß TP 6 (3) Konsulargebührengesetz (KGG)
Miteintragung von Kindern
Neue Kindermiteintragungen sind seit dem 15.6.2009 nicht mehr möglich.
- Am 15.6.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.
Anträge, die auf dem Postwege eintreffen, können nicht bearbeitet werden.
Bearbeitungszeit: Die Änderung/Ergänzung wird in der Regel nach einer kurzen Wartezeit sofort ausgefolgt.
Österreichische Botschaft, Stauffenbergstrasse 1, 10785 Berlin
Tel: (030) 269 34280 - Fax: (030) 229 05 67 - E-Mail: berlin-ka(at)bmeia.gv.at
