Passwesen
In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Reisepass und Personalausweis inklusive der erforderlichen Antragsformulare und Terminreservierung.
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde entweder in Deutschland (derzeit Botschaft Berlin, Generalkonsulate München und Hamburg sowie Honorarkonsulate Nürnberg und Stuttgart) oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt.
Die persönliche Beantragung kann auch bei jeder Passbehörde in Österreich, auch wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht, erfolgen.
Voraussichtlich am 1. September 2010 wird in Frankfurt am Main ein Generalkonsulat eröffnet werden, sodass auch bei diesem Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises eingebracht werden können.
Für zusätzliche Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sicherheitspass hier klicken, wobei sich die dort angeführten Gebühren für die Passausstellung auf das Inland (Österreich) beziehen. Außerdem ist die Ausstellung des dort erwähnten Expresspasses nur im Inland möglich.
