Österreichische Patientenverfügung
Am 1. Juni 2006 trat das Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG, BGBL. I Nr.55/2006, in Kraft, das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen regelt.
Eine Patientenverfügung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung, mit der eine Person für die Zukunft – im Falle von Unfällen oder Krankheiten - bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann. Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, seinen Willen zu beurkunden und seine Entscheidung zu treffen.
Nähere Informationen dazu unter Die österreichische Patientenverfügung - Erstellung im Ausland
