Aktuelle konsularische Nachrichten
Ende der Gültigkeit von Kindermiteintragungen in Reisepässen
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren.
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VISUMPFLICHT für Inhaber österreichischer Notpässe
Nähere Informationen können den aktuellen Reiseinformationen des BMeiA entnommen werden:
DER NEUE FÜHRERSCHEIN IM SCHECKKARTENFORMAT
Hier können Sie die Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zum neuen Scheckkartenführerschein ab 1. März 2006 abrufen.
WARNWESTENPFLICHT IM AUTO
Informationen wie viele Warnwesten im Auto mitgeführt werden müssen finden Sie auf der Website des Autofahrerclubs ÖAMTC:
Darüber hinaus gibt es auf dieser Website einen Ländervergleich für Warnwesten in Europa, sowie eine juristische Information zum Download.
