Aktuelle konsularische Nachrichten
Working Holiday Programme
Das Working Holiday Programme trägt dem häufigen Wunsch der Jugend Rechnung, im Rahmen eines kulturell-touristischen Auslandsaufenthalts spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und auch die Bildungseinrichtungen im Ausland zu nutzen. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren sollen damit in der Lage sein, sich ihren Ferienaufenthalt teilweise selbst zu finanzieren, dabei praktische Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln und vom Bildungsangebot vor Ort zu profitieren. Beschäftigung oder Bildung sind also nicht der primäre Anlass der Auslandsreise, sondern ergeben sich beiläufig.
Nähere Informationen finden Sie hier.
KLARSTELLUNG BETREFFEND BINDESTRICHE AUF DEUTSCHEN KFZ-KENNZEICHEN
Diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – haben zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar:
Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Rechtsgrundlage.
Ende der Gültigkeit von Kindermiteintragungen in Reisepässen
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren.
Das Außenministerium ist weltweit für Sie da – jetzt auch via App auf Ihrem Smartphone!
Wie erreiche ich im Notfall die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat? Was tun bei Passverlust oder plötzlicher Krankheit? Wie sicher ist mein Urlaubsland?
Mit der neuen Auslandsservice-App sind die Adressen und Telefonnummern aller österreichischen Botschaften und Konsulate weltweit ganz leicht abrufbar. Per Fingertipp erhalten Sie die schnellste Route von Ihrem Standort zur nächstgelegenen Botschaft oder zum nächstgelegenen Konsulat.Die App bietet nützliche Informationen zu 197 Ländern. Machen Sie davon schon vor Antritt Ihrer Reise Gebrauch: Von Einreisebestimmungen über Reisehinweise bis hin zu Gesundheitstipps.
VISUMPFLICHT für Inhaber österreichischer Notpässe
Nähere Informationen können den aktuellen Reiseinformationen des BMeiA entnommen werden:
DER NEUE FÜHRERSCHEIN IM SCHECKKARTENFORMAT
Hier können Sie die Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zum neuen Scheckkartenführerschein ab 1. März 2006 abrufen.
WARNWESTENPFLICHT IM AUTO
Informationen wie viele Warnwesten im Auto mitgeführt werden müssen finden Sie auf der Website des Autofahrerclubs ÖAMTC:
Darüber hinaus gibt es auf dieser Website einen Ländervergleich für Warnwesten in Europa, sowie eine juristische Information zum Download.
