Informationen für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige:
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Untergliederung der aufenthaltsrechtlichen Fragen
Drittstaatsangehörige:
- Aufenthalt in Österreich von bis zu 6 Monaten - Visa
- Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monate - Aufenthaltstitel
EU-Bürger und ihre Angehörigen: Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht
