Visa Information
Telefonnummern für Visainformation und Terminvereinbarung über das Callcenter in serbischer, deutscher und englischer Sprache:
(+381) (11) 331-05-30
von Österreich aus (+431) 229 7210
(außer an österreichischen oder serbischen Feiertagen)
Für die in Anspruch genommenen Leistungen des Call-Centers ist per Visa- oder MasterCard eine Pauschalgebühr von 12,45 EUR zu entrichten, bzw. bei einer beliebigen Raiffeisen Bank in Serbien eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) um 15,50 EUR zu erwerben. Die Bezahlung der österreichischen Servicenummer kann nur mit Visa- oder MasterCard erfolgen. Das Service kann in serbischer, deutscher und englischer Sprache in Anspruch genommen werden. Die Dienstzeiten des Informations- und Terminvereinbarungsservices sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Termine können jeden Werktag zwischen 09.00 und 09:30 Uhr PERSÖNLICH an der Botschaft vereinbart werden - der Reisepass ist mitzubringen.
Parteienverkehr betreffend Visa: Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
Passausgabe: Montag bis Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unten angeführten Punkten grundsätzlich um Mindesterfordernisse zur Beantragung eines Visums handelt, die im Bedarfsfall durch weitere Unterlagen zu ergänzen sind. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Arbeitstage, wenn
- schon bei der Einreichung des Antrages alle notwendigen Unterlagen beigebracht werden,
- keine zusätzlichen Erhebungen und Rückfragen erforderlich sind.
Die Visaantragsgebühr ist sofort nach Antragstellung am selben Tag zu bezahlen, andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die Einzahlung erfolgt ausschließlich im Dinargegenwert (lt. Wechselkurs der Bank am Tag der Einzahlung) auf das Konto RS35265100000008074913 bei der Raiffeisenbank Belgrad (Filialen: Djure Jaksica 8 oder Francuska 6).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur die Terminvereinbarung am Callcenter sowie die Einbringung des Visumantrages kostenpflichtig sind. Zusätzliche Zahlungen für die Visumausstellung sind nicht statthaft. Alle Formulare sind gratis erhältlich!
Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Reisepass oder Reisedokument, gültig für mehr als 3 Monate nach Ablauf des Visums, plus Kopie (erste Seite und letztes Schengen Visum), alter (abgelaufener) Reisepass.
- Passfotos
Alle Visumanträge müssen 2 Farbfotos enthalten, unabhängig vom Alter des Antragsstellers - auch für Babies, nach folgenden Kriterien:
- nicht älter als 6 Monate
- aufgenommen vor hellem Hintergrund
- Grösse 3.5 by 4.5 cm
- Gesicht muss 2/3 des Fotos ausfüllen, Blick geradeaus
- neutraler Ausdruck, Mund geschlossen
3. Ein Visumantragsformular, ausgefüllt und unterschrieben, für jeden Antragsteller,
unabhängig vom Alter. In manchen Fällen kann ein weiteres Formular und ein
weiteres Foto verlangt werden. Das Visumantragsformular muss auf Deutsch oder
Englisch ausgefüllt sein.
4. eine Kranken- und Unfallversicherung die folgende Kriterien erfüllt:
- gültig in allen Schengenstaaten (nicht nur für Österreich- die österreichische E-Card ist nicht ausreichend!)
- Deckungssumme mindestens 30,000 Euro.
- Gültigkeitsdauer der Versicherung muss der Gültigkeitsdauer des Visums entsprechen
- der Sitz der Versicherungsgesellschaft oder des Rückversicherers muss in Österreich oder einem EU-Staat liegen.
Alle Antragsteller müssen persönlich an der Botschaft vorsprechen (Ausnahme: Kinder unter 18). Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vorhanden sind. Alle Dokumente müssen in ORIGINAL und FOTOKOPIE abgegeben werden! Die Botschaft kann immer zusätzliche Dokumente verlangen.
Flughafen Transitvisum (Visum A)
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumsantrag
- Flugbuchung
Schengen Visum (Visum C)
1) siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
2) Nachweis Ihrer Berufstätigkeit/Status in Serbien:
- Wenn Sie unselbständig beschäftigt sind: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die derzeitige Beschäftigung inklusive Gehaltsangabe und Arbeitsbeginn, Arbeitsbuch+Kopie
- Wenn Sie selbständig sind: Firmenbuchauszug und aktuelle Steuererklärung
- Wenn Sie Student sind: aktuelle Bestätigung der Universität/Hochschule über Ihren Status, Studienbuch plus Kopie (erste Seite, letztes eingeschriebene Semester und letzte Prüfung)
- Wenn Sie Schüler sind: aktuelle Schulbesuchsbestätigung von Ihrer Schule
- Wenn Sie Landwirt sind: Bestätigung der zuständigen Behörde, dass Sie Landwirt sind, zutreffendenfalls Bestätigung des Katasteramts
- Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind: Geburtsurkunde; wenn Sie nicht mit Ihren Eltern/einem der Eltern reisen: schriftliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen/dem Elternteil, mit dem Sie nicht fahren, notariell beglaubigt
- Pensionisten: Pensionsbeschluss bzw. Pensionsscheck
- Hausfrauen:
- Kontoauszug oder Einkommensnachweis des Ehemannes
- Reisepass (samt Kopie) des Ehemannes
- Heiratsurkunde
Sämtliche Dokumente sind mit deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen.
Benötigte Dokumente für:
Besuch von Verwandten/Freunden (Visum C):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE: Der Einlader muss zur Fremdenpolizei (oder Magistat der Bezirkshauptmannschaft) in Österreich gehen, um die Verpflichtungserklärung zu machen. Die EVE wird von der österreichischen Behörde direkt an die Botschaft gesendet. Dieser Vorgang dauert mindestens 48 Stunden. Von der EVE kann in bestimmten Fällen abgesehen werden, wenn ausreichende Eigenmittel für den Aufenthalt und die Wiederausreise (Kontoauszug), Nachweis der Unterkunft (Hotelreservierung samt Zahlungsbestätigung durch den Unterkunftgeber oder Mietvertrag) sowie die Einladung durch den Gastgeber (samt Kopie des Reisepasses) vorgewiesen werden.
- Nachweis Ihrer Berufstätigkeit/Status in Serbien
Touristen (Visum C)
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Hotelreservierung
- Nachweis ausreichender finanzieller Eigenmitteln für den Aufenthalt
(z.B.Kontoauszüge - bei Studenten und Minderjährigen von den Eltern) - Nachweis Ihrer Berufstätigkeit/Status in Serbien
Geschäftsreisen (Visum C):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE: Der Einlader muss zur Fremdenpolizei (oder Magistat oder Bezirkshauptmannschaft) in Österreich gehen, um die Verpflichtungserklärung zu machen. Die EVE wird von der österreichischen Behörde direkt an die Botschaft gesendet. Dieser Vorgang dauert mindestens 48 Stunden. Von der EVE kann in bestimmten Fällen abgesehen werden, wenn ausreichende Eigenmittel für den Aufenthalt und die Wiederausreise (Kontoauszug), Nachweis der Unterkunft (Hotelreservierung samt Zahlungsbestätigung durch den Unterkunftgeber oder Mietvertrag) sowie die Einladung durch den Gastgeber (samt Kopie des Reisepasses) vorgewiesen werden.
- Nachweis Ihrer Berufstätigkeit/Status in Serbien
LKW Fahrer (Visum C):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE: Der Einlader muss zur Fremdenpolizei (oder Magistat oder Bezirkshauptmannschaft) in Österreich gehen, um die Verpflichtungserklärung zu machen. Die EVE wird von der österreichischen Behörde direkt an die Botschaft gesendet. Dieser Vorgang dauert mindestens 48 Stunden.
- Sowohl nationaler als auch internationaler Führerschein + Kopie
- Fahrtengenehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr
- Arbeitsbuch + Kopie
- Frachtbrief (CMR)
- Liste der Fahrzeuge der entsendenden Firma wie auch Fahrer (bitte den Namen des Fahrers, der das Visum beantragt markieren/unterstreichen)
Teilnahme an einer Konferenz (Visum C):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Einladung zur Konferenz oder Teilnahmebestätigung
- Nachweis Ihrer Berufstätigkeit/Status in Serbien
Stipendiaten (weniger als 3 Monate):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Originalschreiben der österreichischen Universität/Hochschule über das Stipendium
- Unterkunftsnachweis (z.B. Miet- oder Kaufvertrag des Unterkunftgebers in Österreich+schriftliche Erklärung des Einladers über die Unterkunft)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde
Längerer Aufenthalt (Visum D)
Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag - siehe Visum C (inklusive Berufstätigkeit/Status in Serbien)
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich Inhaber eines Visums D, welches von Österreich oder einem anderen Schengen-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisdokuments bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen - Mitgliedsstaaten bewegen können.
Benötigte Dokumente für:
Praktikum/Volontariat:
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Praktikums-/Volontariatsbestätigung
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde
Arbeitsaufnahme bis zu 6 Monaten (Saisonarbeiter - Visum D):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Antragsformulare (eines für Visum D, eines für Visum C)
- Bestätigung des Arbeitgebers über Dauer der Beschäftigung, Entlohnung und Unterkunft
- Offizielle Arbeitsbewilligung, das ist
“Entsendebewilligung”
ODER
“AMS Anzeigebestätigung”
ODER
“Einzelsicherungsbescheinigung” - polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde
Stipendiaten (Visum D):
- siehe Allgemeine Erfordernisse für den Visumantrag
- Originalschreiben der österreichischen Universität/Hochschule über das Stipendium
- Unterkunftsnachweis (z.B. Mietvertrag des Unterkunftgebers in Österreich, schriftliche Erklärung des Einladers über den)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde
Ausführlichere Information bezüglich des Visums D ist an der Botschaft erhältlich.
Informationen zum Visa-Erleichterungsabkommen in englischer Sprache
