Beglaubigung
Die Botschaft nimmt folgende Beglaubigungen vor:
Auf Antrag von österreichischen Staatsbürgern
- Beglaubigung einer privaten Unterschrift, die an der Botschaft geleistet oder als eigene Unterschrift anerkannt wird
- Vidimierung: Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem vorgelegten Schriftstück
Für Drittstaatsangehörige werden solche Beglaubigungen nur vorgenommen, wenn die Urkunde oder das Dokument vor einer österreichischen Behörde verwendet wird.
Konsulargebühren
Die Konsulargebühr gemäss Konsulargebührengesetz ist bei Antragstellung zu entrichten. Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
- Beglaubigung: 30 Euro gemäß TP 4 (1)
- Vidimierung: 30 Euro gemäß TP 4 (2)
Hinweise
- Für die Beglaubigung sind die persönliche Vorsprache und die Ausweisleistung unbedingt erforderlich.
- Die Botschaft kann keine Übersetzungen anfertigen.
- Die Richtigkeit oder Genauigkeit einer Übersetzung liegt nicht im Veranwortungsbereich der Botschaft.
- Die Botschaft ist nicht für den Inhalt einer vorgelegten Urkunde verantwortlich
