Visa Informationen
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Visa/Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen pro Halbjahr):
Besuchs-, Geschäfts- und Touristenreisen
Allgemein: Österreich ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU) und hat mit 1. Dezember 1997 die Bestimmungen des Schengener Regelwerks in Kraft gesetzt. Einreisesichtvermerke für Kurzaufenthalte werden in Form des Schengenvisums erteilt.
Ein Schengenvisum berechtigt zu Reisen in alle "Schengen-Staaten" (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn), sofern auf dem Visum nichts anderes vermerkt ist, für ein, zwei oder mehrere Einreisen.
Ein Schengenvisum (Einreisetitel) wird für die Einreise zu einem maximal dreimonatigen Aufenthalt als
- Flugtransitvisum (Visum für den Flughafentransit, Visum A) oder
- Reisevisum (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Visum C)
erteilt, und lässt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht zu.
Zuständige Botschaft ist die Botschaft jenes Staates des Schengenraums, in dem das Hauptreiseziel liegt.
In Myanmar, Laos und Kambodscha, wo keine österreichische Auslandsvertretung besteht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Schengenvisums auf Grund der bestehenden Vertretungsregelung an der Deutschen Botschaft gestellt werden.
Eine Bearbeitung des Visumsantrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
Die Geschäftszeiten der Österreichischen Botschaft sind: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen an Feiertagen.
Die Konsulargebühr für Inhaber thailändischer Reisepässe beträgt Euro 60 (Visa A und C) und ist in Baht zahlbar.
ACHTUNG: Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Visumsantrags!
Die Botschaft ersucht um Verständnis, dass Rückfragen in laufenden Visa- und Aufenthaltsverfahren nur auf schriftliche Anfrage und - aus Datenschutzgründen - auch nur an die/den Antragsteller bzw. ihren/seinen gesetzlichen oder rechtlichen Vertreter erfolgen können (bangkok-ob(at)bmeia.gv.at).
Touristische Reise
Eine Terminvereinbarung für die Antragstellung ist im Regelfall nicht notwendig. Während der Hauptsaison ist die Antragstellung am Tag der persönlichen Vorsprache oftmals nicht möglich: in diesen Fällen können Antragsteller sich jedoch für den nächst verfügbaren Termin vormerken lassen.
Die Botschaft kann pro Tag nur eine bestimmte Anzahl an Anträgen aus verwaltungstechnischen Gründen annehmen. Wir ersuchen dafür um Verständnis. Visaanträge können auch beim Honorarkonsulat in Phuket abgegeben werden. (Hinweis: das Honorarkonsulat Chiang Mai ist bis auf weiteres geschlossen) Anträge auf Schengenvisa können frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen:
Die Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der geplanten Reise an der Botschaft eingebracht werden. Im Fall einer Antragsstellung über die Honorarkonsulate müssen diese mindestens 4 Wochen vor der geplanten Reise eingebracht werden. Die Bearbeitung ist erst nach Vorlage der unten erwähnten Unterlagen möglich. Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen nachzufordern. Im Falle der Aufforderung Unterlagen nachzureichen, sollten diese per Fax oder E-Mail an die Botschaft übermittelt werden.
- Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich unterschrieben
- ein aktuelles Passbild (Farbfoto, ca. 3 x 4 cm), entsprechend dem ICAO-Format (siehe: Kriterien für Passbilder)
- Reisepass, gültig bis mindestens 90 Tage nach Ablauf des beantragten Visums
- Nachweis des Transportmittels für die Hin- und Rückreise (Flugreservierung). Es muss bei Antragstellung nur eine Kopie der FLUGRESERVIERUNG vorgelegt werden.
- Nachweis einer Reisekranken- und Unfallversicherung, aus der hervorgeht, dass alle Risken abgedeckt sind, Deckungssumme mindestens € 30.000,--, gültig für die Zeit Ihres Aufenthalts im Schengenbereich. Ausländische Versicherungspolizzen sind im Original mit deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen
- Unterkunftsbestätigungen (bestätigte Hotelreservierungen etc.)
- Bei Rundreisen Bestätigung der gesamten Rundreisebuchung im Schengenraum mit Angabe des Transferwegs und den Unterkunftsbestätigungen betreffend die gesamte Reise (bestätigte Hotelreservierungen)
- Bestätigung des Arbeitgebers über ungekündigte Stellung
- Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers
- Schulbesuchsbestätigung
- für minderjährige Antragsteller (in Thailand Personen unter dem 20. Lebensjahr): beglaubigte schriftliche Zustimmung der Eltern und Nachweis der Elternschaft (Geburtsurkunde des Antragstellers)
- Nachweis der finanziellen Mittel (Bankauszug, Bankauskunft, Sparbuch, Reiseschecks). Kreditkarten und Bargeld werden nicht als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel anerkannt.
Besuchsreise mit Einladung
Sollten Sie Bekannte oder Freunde in Österreich besuchen wollen und nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, müssen folgende zusätzliche Informationen beigefügt werden:
- Elektronische Verpflichtungserklärung (keine „Haftungserklärung“) einer in Österreich wohnhaften Person, im Wege der örtlichen Fremdenbehörde im Inland
Geschäftsreise
Bei Reisen in Geschäftsangelegenheiten sind folgende zusätzliche Unterlagen beizubringen:
- Original des Einladungsschreibens bzw. elektronische Verpflichtungserklärung der Partnerfirma in Österreich (Name, Position, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-mail-Adresse des Unterzeichnenden)
- Unterkunftsnachweis (Hotelreservierung)
Formulare zum Download
English info tourist visa 2012
English info business visa 2012
English info transit visa 2011
Visa application form-English as of 19 May 2011
Visaantragsformular ab 19 Mai 2011
