Wehrdienst
Wehrpflichtig sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Näheres, insbesondere die Meldepflichten bei Aufenthalt im Ausland, entnehmen Sie folgendem Merkblatt, bzw. besuchen Sie für weitere Informationen die Homepage des Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
