Strafregister
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Sie darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Bescheinigung können Sie bei der Botschaft beantragen. Die Ausstellung erfolgt durch das Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien. Die Anträge sind zum Zweck der Identitätsfeststellung und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und einer Geburtsurkunde ausschließlich persönlich bei der Botschaft einzubringen. Die bei Antragstellung fällige Konsulargebühr beträgt €42,-, zahlbar in Baht.
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als E-Government-Verfahren umgesetzt. Informationen zur Strafregisterbescheinigung online finden Sie auf help.gv.at
