Rauschmittel / Drogen
Auf Erwerb, Besitz, Vertrieb, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr selbst kleiner Mengen von Rauschgiften aller Art stehen strengste Strafen (bis zu lebenslanger Haft, bei Handel sieht das Strafgesetz die Todesstrafe vor, die in Thailand auch vollstreckt wird)! Schon bei einer geringen Menge einer Droge geht das Strafrecht davon aus, dass diese zum Vertrieb bestimmt war.
Besondere Vorsicht wird bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte empfohlen, wenn der Inhalt nicht bekannt ist.
