Pension / Lebensbestätigung
Die Österreichische Botschaft stellt Lebensbestätigungen für Pensionszwecke aus, wie sie zum Weiterbezug von österreichischen Pensionen bei Auslandsaufenthalt periodisch erforderlich sind. Legen Sie bitte zu diesem Zweck während der Sprechstunden (Mo - Fr, 9 - 12 Uhr) den von Ihrem Versicherungsträger erhaltenen Vordruck und den Reisepass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist kostenlos.
Die Ausstellungen von Bestätigungen mit Übersetzungen erfordern eine Bearbeitungsdauer von 2 Arbeitstagen. Auf Wunsch des Antragstellers werden fertige Dokumente mittels EMS kostenlos zugestellt.
Gemäß Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in Kraft seit 01.07.1986, s. BMBI. Nr.263/1986) besteht die Möglichkeit der Steuerentrichtung im Aufenthaltsland, sofern mehr als 180 Tage um Kalenderjahr dort verbracht werden.
"Die PVA (diesbezügliche Kontaktnummer der PVA Wien: 43-50303, Info "1" wählen) übermittelte Ende Dezember 2011 an alle im Ausland Pension empfangenden Österreicher/Österreicherinnen ein Schreiben mit der Bitte um Übermittlung einer Ansässigkeitsbestätigung, abgestempelt durch die jeweils zuständige ausländische Finanzbehörde des Wohnortes.
In Thailand ist die zentrale Finanzbehörde das Central Revenue Department, Anschrift: 22 St., Phaholyothin Road, Soi 7 (Soi Aree), Bangkok.
Die von der PVA verlangte Bestätigung wird jedoch nicht von der zentralen Behörde in Bangkok, sondern vom jeweiligen Central Revenue Office Ihres Wohnsitzes (Phuket, Pattaya, Samui, etc.) ausgestellt.
Falls diese Finanzbehörden eine Wohnsitzbestätigung dahingehend verlangen, dass Sie länger als 6 Monate im Kalenderjahr in Thailand wohnen, können Sie diese an unserer Botschaft beantragen. (Mon-Frei von 9 bis 12 Uhr.)"
Certificate of Residence (Individual taxpayer):
http://www.rd.go.th/publish/21978.0.html
Statement of Acknowledgement of Foreign Income:
http://www.rd.go.th/publish/38361.0.html
