Geburt
Auf Grundlage des Geburtsscheins des entbindenden Arztes/Krankenhauses erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde durch das zuständige Zivilamt. Die von der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums beglaubigte Geburtsurkunde mit Übersetzung wird in der Folge zur Ausstellung eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises benötigt.
