Beglaubigung
Wichtiger Hinweis
Die Einholung von Beglaubigungsvermerken hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Die Beglaubigung von Urkunden kann nur nach entsprechender Überprüfung der tatsächlichen Identität des Urkundeninhabers vorgenommen werden.
Die Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften erfordert eine Bearbeitungsdauer von 2 Arbeitstagen.
Es besteht -in begründeten Fällen - die Möglichkeit Bekannte, Verwandte oder eine sonstige bevollmächtigte Person mit der Vorlage der Urkunde zu beauftragen. Als Nachweis der Vollmacht genügt eine einfache nicht notarielle Vollmacht in deutscher Sprache. Allenfalls kann eine Kontaktaufnahme mit lokalen Übersetzern bzw. lokalen Kurierdiensten (bei Bedarf kann die Botschaft diesbezüglich Kontaktdaten mitteilen) angeregt werden. Die Benennung der lokalen Übersetzerliste und lokaler Kurierdienste erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.
Beglaubigung von Urkunden
Urkunden, die von einer amtlichen Stelle in Österreich, Thailand, Myanmar, Kambodscha und Laos ausgestellt worden sind, bedürfen der Beglaubigung, um in Österreich, Thailand, Myanmar, Kambodscha und Laos anerkannt zu werden.
Beachten Sie bitte folgende praktische Hinweise:
Sie wollen eine österreichische Urkunde in Thailand, Myanmar, Kambodscha und Laos verwenden:
Wenn Sie eine österreichische Urkunde in Thailand, Myanmar, Kambodscha und Laos verwenden wollen muss die österreichische Urkunde nach ihrer Ausstellung den innerstaatlichen Beglaubigungsweg in Österreich durchlaufen.
Für die Vorlage einer österreichischen Urkunde im Ausland wird nach der Zwischenbeglaubigung (bei einer Zwischenbeglaubigung handelt es sich um die Echtheitsbestätigung einer Urkunde durch die jeweilige Oberbehörde der ausstellenden Behörde oder – bei gerichtlichen oder notariellen Urkunden – den Präsidenten des zuständigen Landesgerichts) eine Überbeglaubigung benötigt. Eine Überbeglaubigung ist die Echtheitsbestätigung einer bereits zwischenbeglaubigten Urkunde durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Erst danach kann die österreichische Urkunde von der Vertretungsbehörde des jeweiligen Staates für den Gebrauch in diesem Staat legalisiert werden.
Beglaubigungen von österreichischen Urkunden können im Legalisierungsbüro des BMeiA bei persönlicher Vorsprache oder im Postweg vorgenommen werden:
- Postadresse: Legalisierungsbüro, Minoritenplatz 8, 1014 Wien
- Legalisierungsbüro Zugang: Leopold-Figl-Gasse 5 (Nähe U-Bahnstation Minoritenplatz U3)
- Parteienverkehr: ausschließlich Montag bis Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
- Gebühr pro Beglaubigungsvermerk: Euro 16,40 (es können je nach Umfang/Beilage weitere Gebühren anfallen)
- Telefonische Auskünfte: 0501150, DW 4425
- E-Mail: abtiv5(at)bmeia.gv.at
Weitere Informationen können auf der Website des BMeiA – Website des BMeiA unter „Urkunden, und Formulare“ abgerufen werden.
Sie wollen eine thailändische, myanmarische oder laotische Urkunde in Österreich verwenden:
Alle in Thailand, Myanmar, Kambodscha und Laos ausgestellten öffentlichen Urkunden müssen zunächst vom thailändischen, myanmarischen, kambodschanischen oder laotischen Außenministerium beglaubigt werden. Dann kann die Österreichische Botschaft eine Beglaubigung vornehmen. Die Beglaubigung einer amtlichen Unterschrift setzt voraus, dass diese an der Botschaft registriert ist. Dies trifft auf jeden Fall auf Unterschriften der Konsularabteilung des thailändischen, burmesischen, laotischen und kambodschanischen Außenministeriums und des Legalisierungsbüros des österreichischen Außenministeriums zu.
Es ist grundsätzlich erforderlich, das Originaldokument vorzuweisen, damit die Echtheit einer Urkunde bestätigt werden kann. Sollten allerdings Urkunden nur als Buchvorlagen oder in Plastik verschweißt vorliegen oder Originalurkunden von der zuständigen Behörde einbehalten werden, dann ist es im begründeten Einzelfall auch möglich, dass ein Duplikat oder eine von der zuständigen Behörde beglaubigte Kopie der Botschaft vorgelegt wird. Diese angefertigten Kopien sollten aber den Originalstempel der zuständigen Behörde aufweisen.
Die Konsulargebühren betragen € 40,- pro Beglaubigung und sind in Baht (umgerechnet zum aktuellen Kassenwert) in bar zu entrichten.
Beglaubigung von privaten Unterschriften
An der Österreichischen Botschaft werden Privatunterschriften beglaubigt, die zur Vorlage in Österreich bestimmt sind. Eine Privatunterschrift muss vor dem beglaubigenden Bediensteten an der Botschaft bzw. dem Honorarkonsul geleistet werden. Mitzubringen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Konsulargebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt € 40.- und ist in Baht (umgerechnet zum aktuellen Kassenwert) zu entrichten.
Bestätigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Kopie
Die Österreichische Botschaft beglaubigt die Richtigkeit einer Abschrift oder Kopie. Dazu müssen das Original des Dokuments und die Kopie vorgelegt werden.
Die Konsulargebühren betragen € 40,- pro Bogen (1 Bogen: max. 4 einseitig beschriebene Din A4 Blätter mit fortlaufendem Inhalt) und ist in Baht (umgerechnet zum aktuellen Kassenwert) in bar zu entrichten.
Beglaubigung einer Übersetzung
Im Ausland angefertigte Übersetzungen von ausländischen Urkunden benötigen im allgemeinen keine Beglaubigung, da angefertigte Übersetzungen nicht als Urkunden, sondern lediglich als „Sachverständigenleistungen“ gelten. Eine Beglaubigung von Übersetzungen ist nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im Herkunftsland der Urkunde allerdings möglich. Es kann von den österreichischen Behörden, wie z.B. von den Standesämtern, aber auch eine eigens von einem österreichischen, allgemein vereideten Übersetzer, angefertigte Übersetzung verlangt werden. Eine in Österreich von einem befugten Übersetzer angefertigte Übersetzung hat den Vorteil, dass sie – im Gegensatz zu einer im Ausland angefertigten – keiner weiteren Bestätigung bedarf und von den österreichischen Behörden ausnahmslos anerkannt wird.
Die folgende Auswahl an Übersetzer stellt keine verbindliche Empfehlung dar. Die Genannten sind im deutschsprachigen Raum gerichtlich beeidete Übersetzer für Thai-Deutsch.
