Aufenthalt in Thailand
Inhaber österreichischer Reisepässe dürfen sich als Touristen ohne Visum bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Fallweise müssen Reisende bei Ankunft ihre Wiederausreise anhand eines Rückflugtickets oder eines Weiterreisetickets und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können. Wer einen 30 Tage übersteigenden Thailandaufenthalt plant, hat ein entsprechend gültiges Visum bei der zuständigen thailändischen Vertretungsbehörde in Österreich zu beantragen.
Vor Ablauf der Gültigkeit eines Visums oder des gestatteten 30-tägigen visumsfreien Aufenthaltes, muss das Land unbedingt verlassen werden! Auch nach erneuter Einreise darf die Summe aller visumsfreien Aufenthalte in Thailand nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr betragen.
Für Reisende, die einen längeren Aufenthalt in Thailand planen, besteht die Möglichkeit der Visumsantragstellung bei einer thailändischen Botschaft (Wien und/oder Ausland); Touristenvisa werden mit einer maximalen Gültigkeit von 60 Tagen erteilt. Das non-immigrant Visa ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gültig. Beide Visakategorien werden im Regelfall um 30 Tage verlängert.
Auskünfte über die Erlangung thailändischer Visa erteilen die Botschaft des Königreichs Thailand in Wien, Cottagasse 48, 1180 Wien, Konsularabteilung, Tel. (01) 478 33 35, und die Dienststellen des Immigration Bureau in Thailand.
