Wahlkarte
Neben der Eintragung in die Wählerevidenz benötigen Sie zur Stimmabgabe noch eine Wahlkarte (für Wahlen) bzw. Stimmkarte (für Volksabstimmungen und Volksbefragungen). Diese ist bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich direkt zu beantragen. Sie können dies für jede Bundes-Wahl / -Volksabstimmung / -Volksbefragung einzeln tun oder für maximal 10 Jahre "im Voraus". Die Beantragung von Wahl/Stimmkarten kann z.B. mittels eines der folgenden Formulare oder auch formlos erfolgen, am raschesten und damit aus Zeitgründen am sichersten per Fax oder elektronisch, ist aber auch persönlich möglich.
In vielen Ländern kann eine direkte Zusendung der Wahlkarte an Ihre Aufenthaltsadresse - oder an eine österreichische Botschaft / ein (General-)Konsulat - die rechtzeitige Stimmabgabe erleichtern. Bitte beachten Sie, daß die persönliche Übernahme der Wahlkarte gewährleistet sein muß (per Einschreiben, Abholung bei der österreichischen Vertretungsbehörde, per Bevollmächtigten u.a.).
Beantragung der Wahlkarte für die aktuelle Wahl.
Das Außenministerium stellt Ihnen für jede kommende Wahl ein Formular zur Beantragung einer Wahlkarte zur Verfügung, das direkt ausgefüllt und abgesendet werden kann.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz an die Wählerevidenzgemeinde abgeschickt werden. Zu Letzterem besteht ein amtliches Formular und eine Ausfüllanleitung. Die Wahlkarte kann hier beantragt werden.
Beantragung von Wahl/Stimmkarten für maximal 10 Jahre "im Voraus"
Die Beantragung von Wahl/Stimmkarten kann auch für maximal 10 Jahre "im Voraus" unternommen werden. Dazu verwenden Sie das Formular Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz und kreuzen dabei das/die Kästchen in Feld 18 an. Dann bekommen Sie die Wahl- und Stimmkarten automatisch an die der Wählerevidenzgemeinde bekannt gegebene Adresse zugeschickt.
ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Postadresse inzwischen geändert und dies der Wählerevidenzgemeinde nicht bekannt gegeben haben, könnte Sie die Wahl-/Stimmkarte nicht erreichen (Duplikate können nicht ausgestellt werden).
Eine Beantragung von Wahl-/Stimmkarten im Voraus ist also besonders dann geraten, wenn Sie entweder ihren ausländischen Wohnsitz nicht (oft) verlegen ODER Sie jede Änderung der Wählerevidenzgemeinde verlässlich mitteilen.
Zuständig für die Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sind in den Bundesländern die unter Kontakte Österreich angegebenen Stellen.
In Wien können beide Anträge an den Magistrat der Stadt Wien - MA 62, Lerchenfelder Straße 4, A-1082 Wien; Tel.: +43.1-4000-89404, Fax +43.1-4000-99 89404, E-Mail: wahl(at)ma62.wien.gv.at geschickt werden.
Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der zweite (12.00 Uhr) bzw. vierte Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher nachdrücklich empfohlen.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt.
Manche Gemeinden / Städte richten vor Wahlen / Volksabstimmungen auf ihrer Website eine interaktive Möglichkeit der Wahlkartenbeantragung ein.
Auch ÖsterreicherInnen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, können bei ihrer Heimatgemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen und mit dieser unter den gleichen Bedingungen wie AuslandsösterreicherInnen ihre Stimme abgeben.
Bei Fragen oder für weitere Hilfe stehen Ihnen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland - Botschaften wie (General-)Konsulate - gerne zur Verfügung.
Stand: Juni 2013
