Stimmabgabe
Die Möglichkeiten der Stimmabgabe im Ausland und die Möglichkeiten der Stimmabgabe durch Auslandsösterreicher/innen sind folgende:
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte überall auf der Welt (einschließlich Österreich) durchgeführt werden. Der Wahlakt muss vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich erfolgen und die Wahlkarte/Stimmkarte muss am Wahltag, spätestens um 17.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde in Österreich eingelangt sein. Halten Sie sich bitte streng an die Angaben der Wahlkarte und die auf dem der Wahlkarte beiliegenden Merkblatt - sonst könnte ihre Stimme "in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen" werden, d. h. de facto ungültig sein!
Der Wahlvorgang mittels Briefwahl muss vom/von der Wähler/in selbst durchgeführt werden:
- Entnehmen Sie der Wahlkarte bitte zunächst den amtlichen Stimmzettel sowie das verschließbare Wahlkuvert;
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus;
- Legen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das verschließbare Wahlkuvert zurück;
- Kleben Sie das Wahlkuvert zu;
- Legen Sie das verschlossene Wahlkuvert in die Wahlkarte zurück;
- Erklären Sie auf der Wahlkarte eidesstattlich mit Ihrer Unterschrift, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten österreichischen Wahllokals ausgefüllt haben;
- Kleben Sie die Wahlkarte zu;
- Senden Sie die Wahlkarte an die darauf angegebene österreichische Adresse.
Besonders wichtig ist, dass alle Anweisungen zum Ausfüllen der Wahlkarte befolgt werden. Die Angaben müssen vollständig, richtig und lesbar sein, sonst ist die Stimme nichtig. Außerdem muss das Wahlkuvert zugeklebt werden.
Die (rechtzeitige) Weiterleitung einer Wahlkarte durch eine österreichische Vertretungsbehörde an die zuständige Bezirkswahlbehörde ist garantiert, wenn sie dieser
- in EU-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,
- in allen anderen Staaten bis zum 9. Tag vor dem Wahltag vorgelegt wird.
Wahlkarten müssen am Wahltag, spätestens um 17.00 Uhr im Gewahrsam der Wahlbehörde sein.
In Österreich können In- wie Auslandsösterreicher/innen am Wahltag und mit ihrer unbenutzten Wahlkarte auch in jedem Wahlkarten-Wahllokal wählen - aber nicht einen bereits vorher ausgefüllten Stimmzettel mit der Wahlkarte abgeben! In jeder österreichischen Gemeinde gibt es zumindest ein Wahlkarten-Wahllokal; bei Europawahlen ist jedes Wahllokal auch Wahlkartenwahllokal. Auslandsösterreicher/innen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind, können in ihrer österreichischen Wählerevidenzgemeinde - d. h. dort, wo sie in die Wählerevidenz eingetragen sind - am Wahltag im entsprechenden Wahllokal auch OHNE Wahlkarte wählen, wenn sie keine Wahlkarte beantragt haben.
Unterstützungserklärungen für Landeswahlvorschläge bei Nationalratswahlen sind auf amtlichen Formularen einzubringen, die von österreichischen Staatsbürger/innen unterschrieben werden können, die am Stichtag in die Wählerevidenz eingetragen sind. Unterstützungserklärungen für eine bestimmte wahlwerbende Partei sind auf einem amtlichem Formular abzugeben. Dieses Formular ist zunächst bei der Wählerevidenzgemeinde persönlich zu unterschreiben, welche bestätigt, dass die unterstützende Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt war. Daraufhin ist das bestätigte Formular an die unterstützte wahlwerbende Partei zu senden (§ 42 NRWO idgF). Landeswahlvorschläge müssen spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag eingebracht werden.
Bei Nationalratswahlen können Vorzugsstimmen für einzelne Kandidat/innen abgegeben werden. Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn sie für Kandidat/innen abgegeben werden, deren Partei gewählt / angekreuzt wurde; dh es ist kein "Stimmen-Splitting" zwischen einer Partei und Kandidat/innen einer anderen Partei bzw. zwischen Kandidat/innen unterschiedlicher Parteien möglich! Und es ist maximal je eine Vorzugsstimme für eine/n Kandidat/in für die "Regionalparteiliste" und für die "Landesparteiliste" möglich (dh pro Stimmzettel insgesamt maximal zwei Vorzugsstimmen)!
Die für Vorzugsstimmen möglichen Kandidat/innen der "Regionalparteiliste" sind bereits auf dem Stimmzettel aufgedruckt. Zur Abgabe einer Vorzugsstimme für eine/n Kandidat/in der "Landesparteiliste" ist das eigenhändige Schreiben des Namens des/r Kandidat/in auf den Stimmzettel nötig. Gibt es auf der Landesparteiliste mehrere Kandidat/innen mit demselben Familiennamen, ist dem Familiennamen ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal - zB Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Adresse oder Kandidat/innennummer - hinzuzufügen.
Das Bundesministerium für Inneres bzw. die zuständige Landeswahlbehörde legt für jede Wahl / Volksabstimmung eine sog. "Blindenschablone" auf, die es extrem Sehschwachen und Blinden ermöglicht, nach Instruktion durch eine Vertrauensperson - welches Loch welchem/r Kandidat/in bzw. wahlwerbenden Gruppe zugeordnet ist - die Stimmabgabe völlig unbeobachtet durchzuführen. Auch die österreichischen Botschaften und (General-)Konsulate verfügen über einen derartigen Behelf und können blinde Wähler/innen in deren Gebrauch unterweisen bzw. unterweisen lassen.
Unmittelbar nach dem Wahlakt sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen aus dem Ausland am besten mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.ä.). Durch die Anbringung einer Klebelasche am Wahlkartenkuvert ist Ihre Anonymität bei der Übermittlung der Wahlkarte gewährleistet.
Die zwingende Übermittlung im Postweg ist nicht mehr vorgeschrieben; die Wahlkarte kann auch persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden.
Die Verantwortung für die Rücksendung der bestätigten Wahlkarte trägt der/die Wähler/in. Die Kosten für das Porto trägt aus dem Inland und dem Ausland - bei Versand mit öffentlicher Post - der Bund. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Wahlkarte in einem Überkuvert versendet wird.
Österreichische Botschaften und (General-)Konsulate können benutzte Wahlkarten, die sie erhalten, kostenlos weiterleiten. Auf die oben angeführten Fristen wird in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen. Eine direkte Weiterleitung durch den/die Wähler/in sofort nach der Stimmabgabe erspart jedoch Zeit und reduziert damit das Risiko eines zu späten Einlangens Ihrer Stimme / Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde in Österreich.
Stand: Oktober 2012
