Gesetzliche Bestimmungen
Mit 1. Juli 2007 traten erhebliche Änderungen im österreichischen Auslands(österreicher/innen)-Wahlrecht in Kraft. Die Änderung des (Auslands[österreicher/innen])-Wahlrechts wurde am 29. Juni 2007 im Bundesgesetzblatt publiziert (BGBl. Nr. 27/2007 und BGBl. Nr. 28/2007). Die mit der Novelle 2009 (BGBl. I Nr. 11/2009) erfolgte Änderung der Europawahlordnung und des Europa-Wählerevidenzgesetzes brachte weitere Vereinfachungen insbesondere der Briefwahl mit sich, welche mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 13/2010) umfassend umgesetzt wurden.
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 43/2011) wurde eine umfassende Änderung bei der Briefwahl eingeführt; die Wahlkarten müssen nunmehr spätestens am Wahltag um 17:00 bei der Wahlbehörde eingetroffen sein. Weiters fiel die sogenannte "Habsburger-Bestimmung" als Wahlausschliessungsgrund und die Wahlausschliessungsbestimmungen für Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sind, wurden geändert.
Die über die Links aufrufbaren Texte sind von dritter Seite erstellte inoffizielle Versionen der derzeitigen Rechtslage und somit keine autorisierten Veröffentlichungen. Für die Richtigkeit der Texte kann keine Verantwortung übernommen werden. Das Außenministerium hat auf diese Textversionen keinen Einfluss.
- Bundespräsidentenwahlgesetz 1971: Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 - aktuell konsolidiert,
- Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO), Nationalratswahlordnung 1992 - NRWO - aktuell konsolidiert,
- Wählerevidenzgesetz 1973, Wählerevidenzgesetz 1973 - aktuell konsolidiert
- Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung - EuWO), Europawahlordnung - aktuell konsolidiert
- Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz - EuWEG), Europawählerevidenzgesetz 1973 - EuWEG - aktuell konsolidiert
- Volksabstimmungsgesetz 1972, Volksabstimmungsgesetz 1972 - aktuell konsolidiert
- Bundesgesetz vom 29. Juni 1989, mit dem das Verfahren über dieDurchführung von Volksbefragungen geregelt wird (Volksbefragungsgesetz 1989), Volksbefragungsgesetz 1989 - aktuell konsolidiert
- Beschluss des Rates vom 20. September 1976 (76/787/EGKS, EWG, Euratom) in der Fassung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002, 2002/772/EG, Euratom (Amtsblatt Nr. L 283 vom 21. Oktober 2002); enthält
Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
EK-konsolidierte Version (D)
EK-konsolidierte Version. Text (E)
- Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Amtsblatt Nr. L 329 vom 30. Dezember 1993, SS. 34-38)
Text (D)
Text (E)
- Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Amtsblatt Nr. L 368 vom 31. Dezember 2004, SS. 0038-0047)
EK-konsolidierte Version (D)
EK-konsolidierte Version (E)
Stand: November 2011
