FAQ
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Wahlthemen nachzulesen.
Welche Möglichkeiten habe ich als Auslandsösterreicher/in an einer Wahl bzw. Volksbefragung bzw. Volksabstimmung teilzunehmen?
Sie müssen spätestens am jeweiligen Stichtag (vor der Wahl/Volksbefragung/ Volksabstimmung) in der Wählerevidenz Ihrer Gemeinde eingetragen sein; mittels Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz können Sie gleichzeitig ein "Wahlkartenabo" für maximal 10 Jahre beantragen (d.h. Sie bekommen die nächsten Wahl-/Stimmkarten automatisch zugesandt).
Sobald Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, können Sie nach Ausschreibung einer Wahl oder Anordnung einer Volksbefragung/Volksabstimmung eine Wahl-/Stimmkarte bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde beantragen (sofern Sie nicht ohnehin das "Wahlkartenabo" bestellt haben) und mittels Briefwahl wählen.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Um eine Wahl-/Stimmkarte beantragen zu können, müssen Sie spätestens am jeweiligen Stichtag vor einer Wahl bzw. Volksbefragung/Volksabstimmung in Ihrer Wählerevidenzgemeinde eingetragen sein.
Falls Sie dabei keinen Antrag auf automatische Zusendung der Wahlkarte (mittels Formular „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“) gestellt haben, können Sie einen Antrag für die Zusendung Ihrer Wahl-/Stimmkarte per Fax, E-Mail, postalischem Schreiben oder auch persönlich bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen.
Dies kann formlos oder mit Hilfe der auf unserer Website angebotenen Formulare erfolgen. Die Identität des Antragsstellers muss glaubhaft gemacht werden (durch Bekanntgabe der Reisepass-Nummer oder die Mitsendung der Kopie eines Lichtbildausweises bei elektronischem Antrag).
Wie finde ich heraus, welche meine zuständige Wählerevidenzgemeinde ist?
Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die Gemeinde Ihres letzen Hauptwohnsitzes in Österreich. Wenn ein solcher nicht vorliegt, dann jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil seinen/ihren Hauptwohnsitz hat oder hatte. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich, deren Wertigkeit folgende Reihenfolge hat: Geburtsort in Österreich, Ehegattin/Ehegatte hat oder hatte Hauptwohnsitz in Österreich, nächste Verwandte haben oder hatten Hauptwohnsitz in Österreich, Sitz des Dienstgebers in Österreich, Bestandsrechte an Grundstücken oder Wohnungen in Österreich, Vermögenswerte in Österreich, sonstige Lebensbeziehungen zu Österreich.
Eine Auflistung der österreichischen Gemeinden finden Sie hier.
Was muss ich beim Ausfüllen des Formulars „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“ besonders beachten?
1. Sie können sich durch zusätzliches Ankreuzen des Kästchens „Europa-Wählerevidenz“ zusätzlich zur Eintragung in die Wählerevidenz (für Bundeswahlen, Volksbefragungen, Volksabstimmungen) auch in die Europa-Wählerevidenz (für Europa-Wahlen) eintragen.
2. Sollten Sie die automatische Zusendung von Wahl-/Stimmkarten (für maximal 10 Jahre) wünschen, dann kreuzen Sie die entsprechenden Kästchen unter Punkt 18 an ("Wahlkartenabo").
Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland geändert und vergessen, dies meiner Wählerevidenzgemeinde mitzuteilen. Außerdem weiß ich nicht, ob ich noch in der Wählerevidenz eingetragen bin.
Auslandsösterreicher/innen, die in Wählerevidenzen eingetragen sind, sind verpflichtet, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im Ausland, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse, mitzuteilen.
Die Eintragung ist max. 10 Jahre gültig. Danach wird diese automatisch gelöscht.
Wenn Sie sich also inzwischen nicht von einem anderen Ort aus in die Wählerevidenz eintragen haben lassen, hätten Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz zu stellen.
Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit ratsam, rechtzeitig vor einer kommenden Wahl Kontakt mit Ihrer Wählerevidenzgemeinde aufzunehmen, um den Stand der Eintragung zu klären. Gegebenenfalls wäre ein neuer Antrag zu stellen.
Sie sollten der Gemeinde auch gleichzeitig Ihre neuen Adressdaten bekanntgeben. Dies ist einerseits für die Zustellung der Wahlkarte wichtig, da Duplikate ausnahmslos nicht ausgestellt werden können, andererseits auch für die Verständigung über Ihre Löschung aus der Wählerevidenz seitens der Gemeinde.
Besteht die Möglichkeit als Auslandsösterreicher/in auch im Inland zu wählen?
Ja, Auslandsösterreicher/innen können mit ihrer Wahlkarte innerhalb Österreichs entweder von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch machen oder auch in jenen österreichischen Wahllokalen, die Wahl-/Stimmkarten entgegennehmen, am Wahltag ihre Stimme abgeben.
In die Wählerevidenz eingetragene Auslandsösterreicher/innen können auch in ihrer österreichischen Wählerevidenzgemeinde am Wahltag im Wahllokal auch ohne Wahlkarte wählen, wenn sie keine Wahlkarte beantragt haben.
Ich bin „Inlandsösterreicher/in“ (d.h. Hauptwohnsitz in Österreich) und am Wahltag nicht in Österreich. Wie komme ich zu meiner Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte im Wahlamt der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, (formlos oder mittels Formular) beantragen und Ihre Stimme unmittelbar nach Aushändigung, d.h. auch schon vor dem Wahltag per Briefwahl abgeben.
Es gibt kein Duplikat Ihrer Wahlkarte, d.h. sollten Sie doch am Wahltag in Österreich wählen wollen, müssten Sie dies mit der bereits ausgestellten Wahlkarte tun (da Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde einen Wahlkarten-Vermerk haben und daher in Ihrer Gemeinde als gesperrt gelten – Vermeidung von Doppelwahl).
Kann ich am Wahltag an einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland wählen ?
Ihr Wahl-/Stimmkarte muss spätestens am Wahltag selbst bei der zuständigen österreichischen Bezirkswahlbehörde oder in Ihrem österreichischen Wahllokal eingelangt sein. Daher ist es nicht mehr möglich, am Wahltag an Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland zu wählen.
Besteht in Österreich Wahlpflicht?
In Österreich besteht bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahlen bzw. Volksabstimmungen und Volksbefragungen keine Wahlpflicht.
