FAQ
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Wahlthemen nachzulesen.
An welche Personengruppen richtet sich das Wahlinformationsservice des BMeiA und der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland?
Das BMeiA und die österreichischen Vertretungsbehörden bieten folgenden Personengruppen ein Wahlinformationsservice an:
1. Auslandsösterreicher/innen, ds. österreichische Staatsbürger/innen mit Hauptwohnsitz im Ausland – dh. OHNE Hauptwohnsitz in Österreich (Nebenwohnsitz möglich) -, die im Ausland ODER in Österreich an der Wahl teilnehmen wollen;
2. "Inlandsösterreicher/innen", ds. österreichische Staatsbürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die im Ausland an der Wahl teilnehmen wollen; und
3. nicht-österreichischen EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die an der Wahl der österreichischen EP-Abgeordneten (dh an der österreichischen "Europa-Wahl") - in Österreich oder im Ausland - teilnehmen wollen
Welche Möglichkeiten habe ich, um an der Wahl teilzunehmen?
Im Inland:
- Wählen am Wahlsonntag in Ihrer Wählerevidenzgemeinde;
- Wählen am Wahlsonntag mittels Wahlkarte – gehen Sie mit der unausgefüllten Wahlkarte, dh auch mit dem leeren Stimmzettel, in ein beliebiges Wahlkartenwahllokal in Österreich und geben Sie dort Ihre Stimme ab (haben Sie eine Wahlkarte beantragt und sind am Wahlsonntag in Ihrer Gemeinde aufhältig, können Sie selbstverständlich auch dort mittels Wahlkarte wählen);
- Wählen mittels Briefwahl – sofort ab Erhalt der Wahlkarte möglich; oder
- Wählen vor einer besonderen Wahlbehörde, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihr Stimmrecht in einem Wahllokal auszuüben, dh geh- und transportunfähig oder bettlägerig sind - Aufgrund Ihres Antrages werden sie am Tag der Wahl zum Zweck der Stimmabgabe von einer besonderen Wahlbehörde in der Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, besucht. Der Besuch erfolgt innerhalb der in der Gemeinde Ihres Aufenthaltsortes vorgesehenen Wahlzeit. Ihre Wahlkarte und eine zur Feststellung Ihrer Identität geeignete Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch den Meldezettel) halten Sie bitte bereit.
Im Ausland:
- Wählen mittels Briefwahl - sofort ab Erhalt der Wahlkarte möglich; bei längeren Postwegen sollten Sie eine frühzeitige Stimmabgabe vornehmen, um das rechtzeitige Einlangen der Wahlkarte bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde sicherzustellen.
Welche weiteren Erleichterungen wurden seit der Nationalratswahl 2008 für die Briefwahl getroffen?
- Auf der Wahlkarte muss nicht mehr angegeben werden, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Stimme abgegeben wurde.
- Die Kosten für die Rücksendung der Wahlkarten mit öffentlicher Post übernimmt Österreich – aber nur wenn die Wahlkarte –zB aus Datenschutz-gründen – nicht in einem Überkuvert versendet wird.
- Wahlkarten können bei der zuständigen Wahlbehörde in Österreich auch abgegeben werden.
- Die neuen Wahlkarten sind mit einer selbstklebenden Lasche versehen, die bei Verschluss des Wahlkartenkuverts (nach Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung) Ihre personenbezogenen Daten verdeckt.
Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland geändert und vergessen, dies meiner Wählerevidenzgemeinde mitzuteilen. Außerdem weiß ich nicht, ob ich noch in der Wählerevidenz eingetragen bin.
Seit dem 01. Juli 2007 sind Auslandsösterreicher/iInnen, die in Wählerevidenzen eingetragen sind, verpflichtet, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse – mitzuteilen.
Die Eintragung ist max. 10 Jahre gültig. Danach wird diese automatisch gelöscht.
Wenn Sie sich also inzwischen nicht von einem anderen Ort aus in die Wählerevidenz eintragen haben lassen, hätten Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz zu stellen.
Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit ratsam, rechtzeitig vor einer kommenden Wahl Kontakt mit Ihrer Wählerevidenzgemeinde aufzunehmen, um den Stand der Eintragung zu klären. Gegebenenfalls wäre ein neuer Antrag zu stellen.
Sie sollten der Gemeinde auch gleichzeitig Ihre neuen Adressdaten bekanntgeben. Dies ist einerseits für die Zustellung der Wahlkarte wichtig, da Duplikate ausnahmslos nicht ausgestellt werden können, andererseits auch für die Verständigung über Ihre Löschung aus der Wählerevidenz seitens der Gemeinde.
Was muss ich beim Ausfüllen des gelben Formulars „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“ besonders beachten?
1. Sie können sich durch zusätzliches Ankreuzen des Kästchens „□ Europa-Wählerevidenz“ zusätzlich zur Eintragung in die Wählerevidenz (für Bundeswahlen) auch in die Europa-Wählerevidenz eintragen. (am Formular oben unter Punkt 2)
2. Korrekte Angaben zum Anknüpfungspunkt zu Österreich, wobei bei Feststellung des Anknüpfungspunktes entsprechend der Ausfüllhilfe chronologisch vorzugehen ist, dh sobald einer der Punkte zutreffend ist, sind die weiteren Punkte nicht mehr relevant
3. Ankreuzen des Punktes 17, sollten Sie die automatische Zusendung von Wahlkarten für die Dauer Ihrer Eintragung in die (Europa-) Wählerevidenz bevorzugen (!!ACHTUNG: Geben Sie eine allf. Adressänderung Ihrer Wählerevidenzgemeinde bekannt, da Ihre Wahlkarte Sie ansonsten nicht (rechtzeitig) erreichen könnte und Duplikate nicht ausgestellt werden können)
Bei Ausfüllen des Antrages auf Eintragung in die Wählerevidenz finde ich die Fragen 12 und 13 zu Grundbesitz und Vermögenswerten in Österreich unangemessen und irrelevant. Was ist der Zweck dieser Fragen?
Die Fragen 5 - 14 im Formular zum Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz beziehen sich auf die Feststellung der Lebensbeziehung/Verbindung zu Österreich. Die Liste ist deshalb so lange, da es österreichische Staatsbürger/innen gibt, die noch nie in Österreich gelebt haben und sich daher die Feststellung einer zuständigen Wählerevidenzgemeinde schwierig gestaltet.
Wie in der Ausfüllanleitung auf Seite 3 des Antragsformulars beschrieben ist, müssen Sie natürlich nicht alle Punkte 5 - 14 ausfüllen. Gehen Sie beim Ausfüllen schrittweise vor – sobald einer der Punkte auf Sie zutrifft, sind die nachfolgenden für Sie nicht mehr relevant.
!!ACHTUNG: Das vorliegende Formular gilt nur für Auslandsösterreicher/innen, dh Österreicher/innen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben. Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen Sie lediglich bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde eine Wahlkarte beantragen.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Falls Sie keinen Antrag auf automatische Zusendung der Wahlkarte (mittels gelben Formular „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“ oder bei bestehender Eintragung in die Wählerevidenz mittels des vom BMeiA bereitgestellten Formulars) gestellt haben, können Sie bereits jetzt einen Antrag per Fax, E-Mail, postalischem Schreiben oder auch persönlich bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich für die Zusendung Ihrer Wahlkarte stellen.
Dies kann formlos oder mit Hilfe der auf unserer Website angebotenen Formulare erfolgen. Die Identität des Antragsstellers muss glaubhaft gemacht werden (durch Bekanntgabe der Reisepass-Nummer oder die Mitsendung der Kopie eines Lichtbildausweises bei elektronischem Antrag).
Ich möchte eine Wahlkarte beantragen. Das Formular ist an meine Wählerevidenzgemeinde zu senden. Wie finde ich heraus, welche Gemeinde gemeint ist?
In welcher österreichischen Gemeinde Sie in die Wählerevidenz eingetragen sind, können vor allem Sie selbst wissen. Das ist dort, wohin Sie Ihren Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bzw. die Europa-Wählerevidenz gesendet hatten. Diese Eintragung gilt maximal 10 Jahre.
Sollten Sie das nicht (mehr) feststellen können, können Sie eine Neueintragung beantragen.
Umfassende Informationen zum Auslands(österreicher/innen)-Wahlrecht und dessen Durchführung finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums.
Besteht die Möglichkeit als Auslandsösterreicher/in auch im Inland zu wählen?
Ja, Auslandsösterreicher/innen können mit ihrer Wahlkarte innerhalb Österreichs entweder von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch machen oder auch in JEDEM Wahlkarten-Wahllokal in Österreich AM WAHLTAG ihre Stimme abgeben (MIT WAHLKARTE!!).
In die Wählerevidenz eingetragene Auslandsösterreicher/innen können auch in ihrer österreichischen Wählerevidenzgemeinde AM WAHLTAG im Wahllokal auch OHNE WAHLKARTE wählen, wenn sie KEINE Wahlkarte beantragt haben.
Ich bin „Inlandsösterreicher/in“ (dh. Hauptwohnsitz in Österreich) und am Wahltag nicht in Österreich. Wie komme ich zu meiner Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte im Wahlamt der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, (formlos oder mittels Formular) beantragen und Ihre Stimme unmittelbar nach Aushändigung, dh auch schon VOR dem Wahltag per Briefwahl abgeben.
!!ACHTUNG: Es gibt kein Duplikat Ihrer Wahlkarte, dh. sollten Sie doch am Wahltag in Österreich wählen wollen, müssten Sie dies mit der bereits ausgestellten Wahlkarte tun (da Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde einen WK-Vermerk haben und daher in Ihrer Gemeinde als gesperrt gelten – Vermeidung von Doppelwahl!).
Ich möchte nicht, dass meine Daten (Name, Geburtsdatum etc.) auf der Wahlkarte bei der Übermittlung im Postweg sichtbar sind. Was kann ich tun?
Datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der sichtbaren Übermittlung personenbezogener Daten bei der Übermittlung von Wahlkarten wurden mit der Neugestaltung der Wahlkarten beseitigt.
Nach Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung und ordnungsgemäßem Verschluss der Wahlkarte mittels der vorgesehenen selbstklebenden Lasche sind Ihre Daten bei der Übermittlung der Wahlkarte nach Österreich nicht mehr sichtbar.
Ich befinde mich am Wahltag im Ausland. In diesem Land gibt es keine österreichischen Vertretungsbehörden (auch keine Honorarkonsulate). Kann ich mir meine Wahlkarte auch an eine Vertretungsbehörde eines EU-Mitgliedstaates senden lassen?
Dies können wir nicht festlegen. Sie als Wähler müssen die betreffende ausländische Vertretungsbehörde selbst kontaktieren und fragen, ob diese eine Zusendung zulässt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich die Wahlkarte an eine Poststelle im Ausland zusenden zu lassen, dh an Ihre konkrete Unterkunft im Aufenthaltsort.
