(Europa-) Wählerevidenz
AuslandsösterreicherInnen, dh österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, haben zunächst einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bzw. die Europa-Wählerevidenz zu stellen. Dies kann frühestens in jenem Kalenderjahr erfolgen, in dem der/die AuslandsösterreicherInnen 15 Jahre alt wird.
Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich mittels des Formulars "Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz" zu stellen. Bitte füllen Sie den Antrag nur aus, wenn Sie derzeit nicht in die Wählerevidenz eingetragen sind. Beachten Sie dabei bitte genau die Ausfüllanleitung.
Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Haupt-Wohnsitzes in Österreich (s. nach Punkt 6 des Formulars). Wenn ein solcher nicht vorliegt, dann jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil von Ihnen seinen Haupt-Wohnsitz hat oder hatte (s. Punkt 7 des Formulars). Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich, deren Wertigkeit die Reihefolge in Punkt 7 des Formulars bestimmt. Es wäre daher insgesamt nur ein Anknüpfungspunkt anzugeben: derjenige, der von oben gesehen als erster zutrifft.
Sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die Wahl- bzw. Stimmkarten für maximal 10 Jahre "im Voraus" an die Ihrer Wählerevidenzgemeinde mitgeteilte Postadresse automatisch zugestellt zu erhalten, können Sie diesen Antrag auf demselben Formular - unter Punkt 17 - stellen.
(Details dazu finden Sie unter Wahlkarte / Stimmkarte.)
Ihr Antrag kann JEDERZEIT - d.h. unabhängig von bestimmten Wahlen - per Fax oder elektronisch direkt an die zuständige Gemeinde gestellt werden (Adressen siehe unter Kontakte (Österreich)). Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland - Botschaften und (General-)Konsulate - gerne zur Verfügung.
Legen Sie dem Antrag zumindest Kopien der Seiten 2 bis 5 Ihres bordeaux-roten - bzw. der Seiten 2 bis 7 Ihres alten/grünen - österreichischen Reisepasses ODER, sofern Sie keinen österreichischen Reisepass besitzen, eine Kopie Ihres österreichischen Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises bei.
ACHTUNG: Seit dem 1.7.2007 sind AuslandsösterreicherInnen, die in Wählerevidenzen eingetragen sind, verpflichtet, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse - mitzuteilen!
TIPP 1: Die Eintragung ist MAXIMAL 10 Jahre gültig. Danach wird diese AUTOMATISCH gelöscht, wovon Sie möglicherweise nicht verständigt werden - außer Ihre Wählerevidenzgemeinde besitzt ihre aktuelle Adresse. Wenn Sie sich also inzwischen nicht von einem anderen Ort aus in die Wählerevidenz eintragen haben lassen, hätten Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz zu stellen (selbes Formular wie oben). Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit ratsam, rechtzeitig vor einer kommenden Wahl, Volksabstimmung oder Volksbefragung Kontakt mit Ihrer Wählerevidenzgemeinde aufzunehmen, um den Stand der Eintragung zu klären. Gegebenenfalls wäre ein (neuer) Antrag zu stellen.
TIPP 2: Mit diesem Formular kann auch - gleichzeitig oder separat - die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz beantragt (bzw. verlängert) werden. Für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eines anderen EU-Landes - für jene AuslandsösterreicherInnen, die nicht die österreichischen EP-Mitglieder sondern diejenigen ihres Wohnsitzlandes wählen wollen -, bestehen in jedem Land eigene Formulare, die bei der dafür zuständigen lokalen Behörde erhältlich sind.
TIPP 3: Österreichische Staatsbürger, die ihren dauernden Wohnsitz im Ausland haben, sollten sich anlässlich eines Kurzaufenthaltes in Österreich nicht mit Hauptwohnsitz anmelden, da sie sonst automatisch und ohne gesonderte Verständigung aus der Wählerevidenz gelöscht werden könnten.
Stand: 30. April 2009
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